ackkcr das siut 45 morgen oder 45 ßl. oder 45 Pfennige von Kusel-dorp zn theilen. Sehe ersten in drei theilt: Jürgen 45 morgen,Joachim 45 morgen, Lncins 45 morgen. Jürgen stirbct hat 15 mor-gen vcrlaßen sint tho deilcnte: Joachim 5 morgen, und hatte zuvor45 nn 20, Lncins 5 morgen nnd hatte zuvor auch 15 nn 20, Han-fes sons 5 morgen.
Joachim vorstirbct nnd vorlest 20 morgen, sint tho deilcnte infvnff theile, alse Lncins 3 sonc 3 theil bekommen von 20 morgen
42 morgen und hatten znnor 20 ist nn 32 morgen. Hanfes Sonc,alse Jvhan nnd Christian, bekommen von Joachim vor 2 theil 8morgen nnd hatten znnor von Jürgen 5 morgen bekommen nn —
43 morgen. Also mns man 45 morgen oder ßl. dcilcnn so vfte manes haben kan." —
So beachtcnswcrth diese fleißige Aufzeichnung ist, einen prakti-schen Nutzen schaffte sie nicht. Nachdem der Proceß über die Lchns-folge in Koseldvrf 32 Jahre geschwebt, kam es 4596 zur Theilungder Kvseldvrfer Güter, ob in Folge eines gerichtlichen Erkenntnissesoder eines gütlichen Ucbcrcinkommcns erhellt nicht. Sämmtliche Aeckcrder Güter, so wie alle sonstigen Pertincntien wurden unter densämmtlichen Mitgliedern des Geschlechts von allen Linien getheilt.Es lebten damals Johann und Christian Barnckow zn Nalswick nndBirkholm, Marien nnd Lucius B. zu Lancken, Jochim (minorennMatthacus Sohn) nnd Elans (Hennings S.) zn Rcsckevitz, Marien,Jürgen und Raven B. zu Silvitz nnd Kubbclkow. Unter diesen wur-den Koseldorf mit Nicnhvff, Stünkcvitz mit dem Hcidckrnge und demKoscldorfer Antheil in Zoldekevitz in acht gleiche Theile getheilt,„vthcrhalf dat wac np Wittow tho befinden '). Das Holz solltezum gemeinschaftlichen Besten verkauft, jedoch noch 4200 Eichen er-halten werden. Die zu Kvscldorf gehörige Mühle sollte noch gemein-schaftlich bleiben. Von den Gütern selbst ward Koseldvrf znStnnkevitz mit dem Heidckrng zn nnd der Antheil in Zoldekevitzzu ^ angesetzt. Um die einzelnen Theile ward gekavclt. In Kosel-dvrf erhielten 4 Theil die Nalswickcr nnd Lancker Barnckows gemein-schaftlich, 4 Theil die Lancker B. allein, 4 Theil Joachim B. zn Re-sekcvitz und 4 Theil die Gebrüder von Silvitz (nnd Kubbelkow). In
I) Worin dies bestand, vermag ich nicht nachzuweisen.