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Der Bischofs-Roggen und die Güter des Bisthums Roeskild auf Rügen in erblichem Besitz der Barnekow : und Umriß der Geschichte dieses adlichen, freiherrl. u. gräfl. Geschlechts ; mit einer Siegeltaf.
Entstehung
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Durch das im I. 1810 den 1l, Octobcr von König Carl XIII.von Schweden erlassene Allodisications-Patent wurde in Ncu-Vor-Pvmmcrn und Rügen der LchnS-Ncrns zwischen Kraue und Vasallendurchaus aufgehoben, wofür von letzteren contractlich eine festeNllodifications-Stcncr gezahlt ward '). Hierdurch ist Ralswick mitden zugehörigen Gütern und der Hebung des Bischvfs-Roggcns ansKönigl. Lehn ein ganz freies Eigenthum geworden, nur daß derBesitzer die auf diesen Besitzungen haftenden übernommenen Verpflich-tungen zu erfüllen hat. Im Bcsitzcrgrcifuugs-Patcut Nen-Vor-Pom-mcrns und Rügens durch Preußen vom 19. September 1815 ist dendortigen Einwohnern, unter andern Schutz des Privat - Eigenthumsgesichert. Den svuvcrainen Königen Preußens war dasselbe heilig,und so ist die Familie von Barnckow während der Regierung der-selben in dem ihrigen geschützt worden.

Zur Zeit werden die für den rügcnschcn Superintendenten bc-stimmten -1 Last Roggen und 100 Gulden pomm. (— 50 Rthlr.10 Sgr. 10 Pf. prcnß. Cour.) dein General-Superintendenten derProvinz Pommern und Bischof der evangelischen Kirche Km ti>. G.C. B. Nitschl entrichtet. Die für den Landvoigt ans Rügen bestimm-ten 1^ Last Roggen hat, seitdem dessen Stelle eingegangen, die Kö-nigl. Regierung bezogen. Das Zlblagcr- und Opfergcld, im Betragevon 14 Rthlr. 21. Sgr. 2 Pf. Prcnß. Cour., wird an die Königl.Kreis-Kasse in Bergen gezahlt.

I) Friede. Hcrm. Sonncnschmidt Sammlung der für Neu-Vor-Pommernun d Rügen in den Jahren 1802 bis Schluß 1817 ergangenen Gesetze n. 11.p. 101 u. s. w.