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Festschrift für die fünfzigjährigen Jubelfeier der Forstakademie Eberswalde
Entstehung
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durch die soeben genannten Naturgrenzen zu bilden, wobei nun die wichtige Frage inErwägung zu ziehen, ob nicht die projectirten Höhenwege, Sattelwege, Thalwege nebenihrem Hauptzwecke auch den zur Abgrenzung der Wirthschaftsfiguren mit erfüllenkönnen. Nach unseren Erfahrungen sind dazu diese genannten Wegerichtungen fastimmer, dagegen die Gebirgssättel mit Thal oder Absatzort verbindenden Richtungennur sehr selten zu benutzen.

An die Benutzung dieser wichtigsten Naturgrenzen resp. Höhen- und Thalwegereiht sich die Verwendung von Kanten, Rippen oder Buchten, welche entweder anBerghängen oder als Seitenrücken und Seitenbuchten auftreten und wichtig für Bonitätund Bewirtschaftung sein können. Ob Kante oder Bucht als Begrenzungslinie zuwählen sei, hängt davon ab, ob die Bucht fahrbar ist; ist dies der Fall, so wird mansich für die Bucht entscheiden, während sonst die Rippe wegen schlechteren Bodens,wegen schlechteren Holzwuchses und wegen geringerer Windgefahr als Districtsliniezu bevorzugen sein möchte.

Durch den Entwurf eines solchen Hauptnetzes und zwar unter Beachtung dersoeben bezeichneten wichtigen Terrain- und Weglinien sind ITauptcomplexe, Haupt-flächen-Abschnitte gebildet, welche nun noch in der Weise zu theilen sind, dass Wirth-schaftsfiguren (Districte) von möglichst gleicher Standortsgüte, Exposition, zweckmässigerBegrenzung und Grösse entstehen, und welche zugleich gesicherte Anhiebe und einerationelle Aneinanderreihung der Schläge gestatten. Die wesentlichsten bei dieserweiteren Theilung zu beachtenden Gesichtspunkte dürften etwa folgende sein:

a) Die Standortsgrenzen gewähren in vielen Fällen zugleich sehr zweckmässigeBegrenzungslinien, so insbesondere bei Bildung von Kopfdistricten und überall da, wodie Terrain Verhältnisse die Aussonderung von Kuppen gestatten.

b) Das in rechteckigen Jagen der Ebene verkörperte Ideal der Wald-Ein-theilung ist im Gebirge selten zu erreichen. Hier bestimmen die natürlichen Grenzendie Theilungslinien und die Form der Wirthschaftsfiguren. Eine unbedingte Noth-wencligkeit ist es, an diese Terraingrenzen sich anzulehnen, weil die wirthschaftlicheBehandlung die Schlaganlage, das Haubarkeitsalter etc. und die Ertragsverhält-nisse dadurch bedingt werden. Nur in den Fällen, wo ebene Flächen-Abschnitte,Hochebenen, Plateaus zu theilen sind, ist eine möglichst regelmässige Eintheilung(Rechtecke) zu projectiren, dass die Nebentheilungslinien an die Haupttheilungslinienanschliessen, d. h. dort anknüpfen, wo letztere ausmünden, damit die Verbindung her-gestellt und die Gefahr des Windbruchs möglichst beseitigt wird.

c) Nebenwege sind als Begrenzungslinien dort zu projectiren, wo ausgedehnteHänge durch sie in passende Etagen, Terrainstufen mit möglichst gleicher Terrain-Neigung getheilt werden können. Bei ihrem Entwürfe ist alsdann zu berücksichtigen,dass durch sie Figuren von zweckmässiger Grösse und nicht zu schiefwinkliger Form