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Festschrift für die fünfzigjährigen Jubelfeier der Forstakademie Eberswalde
Entstehung
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Bedürfniss wurde, erkannte man, dass ohne geometrische Eintheilung des Waldes keinesichere Grundlage für die Wirthschafts-Einrichtung für die planmässige Einreihungder Bestände in die Nutzungsperioden, für folgerechte Hiebsführung, für die nachhaltigeVertheilung der Nutzungen und für die Ertragsbestimmung keine sichere Grundlagefür die Buch- und Rechnungsführung und ebenso wenig eine rasche Orientirung zuschaffen war. Endlich fordert die Neuzeit, dass Wald-Eintheilung und Wald-Wege-netzlegung Hand in Hand gehen sollen, dass nicht nur die Form, Grösse, Aneinander-reihung und annähernd gleiche Ertragsfähigkeit bei Bildung der Wirthschaftsfiguren zuberücksichtigen sind, sondern, dass die Weglinien auch thunlichst zur Begrenzung derEintheilungsfiguren mit verwendet werden, damit der bessere Aufschluss der Wirthschafts-figur erzielt und der Verbrauch an holzproductiver Fläche auf ein Minimum reducirt wird.

In Erwägung dieser Verhältnisse schenkt man darum auch der Forstvermessung,Eintheilung und dem Wegebau in allen Staaten eine grosse Aufmerksamkeit. In Preussensind im letzten Decennium die Terrain-Aufnahmen, die Wegenetzlegung und die daransich lehnende Wald-Eintheilung in umfangreicher Weise zur Ausführung gekommenund noch in Ausführung begriffen. Auf den Forstakademien bilden Forstvermessungund Waldwegebau nicht nur besondere Gegenstände des Vortrages, sondern den betr.Docenten wird auch Gelegenheit geboten, durch die Leitung der genannten Arbeitenunter verschiedenartigsten Terrainverhältnissen ihren Gesichtskreis in fraglicher Be-ziehung erweitern und neue Erfahrungen sammeln zu können.

Dem Verfasser, welcher seit 1874 dem Collegium der Forstakademie Eberswaldeangehört, sei es gestattet in dieser Festschrift die von ihm über den vorliegendenseinem speciellen Lehrerberuf angeliörigen Gegenstand gesammelten Erfahrungenkurz darzulegen.

Die Darstellung geht von der Voraussetzung aus, dass es sich um Forstflächenhandelt, die geometrisch neu aufgenommen werden sollen und auf denen Wegenetzle-gung und Eintheilung noch nicht zur Ausführung gekommen sind.

I. Vermessung.

Was die historische Entwickelung des Forstvermessungswesens anlangt, so forderndie älteren Forstvermessungs-Instructionen als wesentlichste Gegenstände der Forstver-messung: Die äusseren Eigenthums-, die inneren Berechtigungsgrenzen, die Grenzender zeitlich vorhandenen Bestandes-Abtheilungen und der Wirthschaftsfiguren; fernerden Verlauf der Flüsse, Bäche, Canäle, Chausseen, der Hauptholzabfuhrwege; weiterdie Aufnahme des forstlichen Nebengrundes, Aecker, Wiesen, Teiche etc., sowieendlich alle anderen zur inneren und äusseren Orientirung dienenden Punkte und Linien.

Zur geometrischen Aufnahme dieser Vermessungs-Gegenstände können als Mess-