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der Forstverwaltung, an deren Spitze damals die beiden Oberlandforstmeister Georg-Ludwig Hartig und von Wintzingerode standen, wurde dem forstlichen Universitäts-unterrichte jede zulässige Förderung zugewendet. Die Finanz - Minister von Klewitz undvon Motz, zu deren Ressort die Forstverwaltung gehörte, verfolgten die Entwickelungder Forstschule mit grossem Interesse. Dessen ungeachtet wurden die Erwartungen,welche man von derselben gehegt hatte, nicht erfüllt. Bei den forstlichen Prüfungen,welche damals von Provinzial-Prüfungs-Commissionen abgehalten wurden, trat einauffallender Mangel an praktischen Kenntnissen sowohl nach der naturwissenschaftlichen,als nach der forsttechnischen Richtung hervor. In der öffentlichen Meinung verlor dieForstakademie an Ansehn; vom Jahre 1825 ab trat eine erhebliche Verminderungder Frequenz ein. Pfeil erklärte wiederholt, der Unterricht genüge nicht, ohne dauern-den, die Vorträge begleitenden Anschauungs - Unterricht im Walde, werde nur todtesWissen angeeignet, die Beziehungen zum Walde blieben den Zuhörern in den forst-lichen und naturwissenschaftlichen Fächern fremd, die gesammte Einrichtung seiunhaltbar und der unmittelbare Anschluss des Unterrichts an den Wald eine Noth-wendigkeit. Die Richtigkeit dieser Ansicht wurde an maassgebender Stelle, namentlichauch von Irlartig und von Wintzingerode anerkannt und die anderweite Organisation desforstlichen Unterrichts unter Betheiligung von Pfeil, Hartig, von Wintzingerode, demPräsidenten Kessler und dem Finanz-Minister von Motz einer sehr eingehenden Er-wägung unterzogen. Als das Ergebniss der letzteren beantragte der Finanz-Ministervon Motz in dem an den König erstatteten Berichte vom 11. März 1830 die Errichtungder Forstlehranstalt in Neustadt-Eberswalde, behufs Erziehung wissenschaftlich undpraktisch gebildeter Forstverwalter. In dem Berichte ist hervorgehoben, dass sich derMinister den Rath des Wirkl. Geh. Raths und Kammerherrn von Humboldt erbetenhabe, und zur Begründung der beantragten Maassregel auf den bei der ForstakademieBerlin hervorgetretenen wesentlichen Mangel hingewiesen, dass der theoretische Unter-richt jede Gelegenheit entbehre, durch praktische Demonstrationen im Walde rationellerläutert zu werden.
Durch Allerli. Cabinets-Ordre vom 27. März 1830 wurde die Errichtung derForstlehranstalt zu Neustadt-Eberswalde genehmigt.
Am 1. Mai 1830 begannen die Vorlesungen, nachdem auf Grund der Allerh.Cabinets-Ordre vom 27. März 1830 ein für den Unterricht geeignetes Gebäude vondem Banquier Schickler angekauft war.
Das Lehrer-Collegium bestand aus
Pfeil für Forst- und Jagdwissenschaft,
Ratzeburg für die naturwissenschaftlichen Fächer,
Schneider für die mathematischen Fächer.
Die Einrichtung der Forstlehranstalt wurde durch das Regulativ vom 15. August