Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
106
Einzelbild herunterladen
 

106

des Kurfürsten an die Landesbehörden erlassenes Mandat, die Ver-haftung des nach mannigfachen Excessen flüchtig gewordenen Adambetreffend, erhalten geblieben, welches die Verhältnisse anschaulichund im Zusammenhange darstellt und daher hier seine Stelle findenmöge. Dasselbe lautet: «Von Gottes Gnaden, Wir Georg Wilhelm etc.entbieten Allen und Jedem dieses unsres Patentsansichtigen unsreGunst, Gnade und Gruss, und geben ihnen dabei zu erkennen: Obes wohl nunmehr bereits in das io. Jahr geht, dass uns Gott derKurfürstlichen Regierung dieser Lande vorgesetzt: innerhalb welchessich auch allerhand Frevel, Excesse und Muthwillen begeben undzugetragen: dass es jedoch von allen denen, von keinem so ganzunverantwortlich gemacht als eben von Adamen von Bredow, HansesSeligen Sohn, zum Liewenberge. Denn wie allgemein bekannt, hatdas Gut Löwenberg, welches überdies nicht von dieses BredowVater, sondern von dessen Bruder, Hasso von Bredow, Seligen,stammt, Schulden halber nothwendig verkauft werden müssen.Wesshalb es auch öffentlich subhastirt und gehörig feilgebotenwurde. Und ist darauf Jobst Heinrich von der Gröben Käufer des-selben geworden. Der auch diesen Kauf nachher wider diesen Adamvon Bredow und seinen Bruder Jakob mit schweren Kosten, Müheund Arbeit im Stande des Rechts verfechten und erhalten musste.Bis endlich durch vornehme Leute im Lande, darunter auch Adamvon Bredow's Gevattern theilweise selbst waren, endlich ein Vertragerrichtet wurde, durch den von der Gröben sich gegen Erfüllunggewisser Bedingungen erbot, die gekauften von Bredow'schen Güterwiederum zu räumen und fahren zu lassen. Ungeachtet aber, dassweder Adam von Bredow noch sonst Jemand für ihn oder seinenBruder Jakob, das was der Vertrag besagt, geleistet oder erfüllt,hat dennoch mehrgedachter Adam von Bredow den ganzen Sommerhindurch den von der Gröben durch schimpfliche Beleidigungenentboten und sonst, wie er nur immer konnte und mochte, unab-lässig genöthigt, bis er uns nöthigte, inquisition hierüber aufzunehmen:dann auch Bredow und Gröben vor Gericht fordern zu lassen. Esist auch darauf die Sache am nächsten 12. Juli umständlich, aufunserm Hause, in der gewöhnlichen geheimen Rathsstube gehörtworden. Welcher Audienz auch unsres Vettern Markgraf Sigis-munds zu Brandenburg L. wie auch der Heermeister Herr Adam