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1 (1899)
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theil, deswegen hat sich dieser gute Geselle wohl vorzusehen, dassihm der Hase, den er Anderen an den Sattel hängen will, nichtan seinem eigenen Sattel auf's festeste angeknüpft werde. » . Deran Jakob in Folge der Weisung des Kurfürsten und des GrafenSchwarzenberg erlassene Bescheid lautete: « Der Kurfürst zu Branden-burg, unser gnädigster Herr, lässt Jakob von Bredow, Hansens Sohnzum Liebenberge, auf die wider Jost Heinrichen von der Gröbenunlängst überreichte Supplikation, nachdem beim Lesen derselbengefunden, dass er nur seinen Namen darunter geschrieben, dieübrigen Prädikate aber, als: «unterthänigster, gehorsamer» ganzausgelassen und also die schuldige, Seiner Kurfürstlichen Durchlauchtgebührende Ehrerbietung und Reverenz seinen geschworenen Lehens-pflichten zuwider ganz vergessen und zurückgestellt, diesen Bescheidgeben: Dass es einmal mit nun so vielfältig verübtem Frevel undMuthwillen, wodurch man zuletzt sich wohl erkühnen dürfte, wederHerren noch Dienern zu respektiren, aufhören müsse, oder aberSeine Kurfürstliche Durchlaucht werden bemüssigt werden, einAnderes wider ihn vorzunehmen. Wie er dann ausser wegen deram 7. Dezember nach Ansicht Seiner Kurfürstlichen Durchlauchtbegangenen trotzigen Ueppigkeit zu vernehmen haben wird, da sichdann mit der Entschuldigung, dass ihn die hohe Noth dazu treibe,wohl nichts wird ausrichten lassen. Wird er aber mit gebührenderunterthänigster Bescheidenheit was sonst nach Zulassung des am7. Dezember gegebenen Abschiedes seiner Sache Nothdurft ist, alsein unterthäniger Lehnsmann und Unterthan nachsuchen, soll ihmJustitia, als wie es recht ist, gewährt werden. Was aber Casparund Adam von Bredow seine Brüder betrifft, ist deretwegen nieetwas supplicirt worden, also haben sie auch um Bescheid nichtanzuhalten. Urkundlich gegeben zu Köln an der Spree, am 13. Ja-nuar im 1623 Jahre.s>

Um den leidigen Streit aus der Welt zu schaffen, vereinigtensich nunmehr verschiedene Verwandte, als der Dechant des Branden-burger Domstifts, Hans Heinrich von Bredow, Hans Georg vonRibbeck, Oberhauptmann zu Spandau auf Glienicke, der Kammer-junker Adam von Winterfeld auf Menkin und Georg Friedrich vonHoppenrade zu Stolpe. Wirklich gelang es, einen Vertrag dahinzu schliessen, dass der von der Gröben, ««weil er gesehen, dass die