Seite gehört nach Liebenberg, die andere nach Löwenberg demHerrn von der Gröben.
Nachdem man aber des Wassers wegen nicht weiter fort-kommen konnte, so ist die weitere Besichtigung eingestellt und biszu des Herrn Oberjägermeisters Ankunft verschoben worden.
Was nun also bei geschehener Grenzbesichtigung vorgefallenund hier zu Papier gebracht wurde, das haben als lautere Wahr-heit der alte Schütze Andreas Köhler und Erdmann Klammer, derSchütze Herrn von Gröbens ausgesagt und bezeugt.
Zur Beurkundung und grösseren Gewissheit, dass sich diesso zugetragen hat, haben Endesbenannte mit eigener Hand unter-schrieben.
Geschehen am 15. Mai des Jahres 1652.
(L. S.) (L. S.)
gez.) Johann Georg Reinhard. Das Obenstehende Wort für
Wort zur Kenntniss genommen:
(gez.) Benedict Reichardtin fidem extr. m. pp.
Ei des-Formel.
Ich N. N. schwöre zu Gott, dass, nachdem der Hochedel-geborne und Gestrenge Herr Jobst Gerhard von Hertefeld, Chur-fiirstlicher Oberjägermeister, die Güter derer von Bredow zu Lieben-berg gekauft und mir der Eid, den ich früher den von Bredowgeschworen, erlassen wurde, nachdem ich nunmehr also dem Herrnvon Hertefeld unterstellt worden bin, dass ich demselben fürderhintreu und gehorsam sein werde und allenthalben sein Bestes ihmzu nutz und frommen suchen, allen Schaden verhüten, auch ihmgetreulich Dienst leisten, die schuldigen Kornpachten und Geld-zinsen unweigerlich entrichten und sonst insgesammt all das thunwerde, was einem getreuen und gehorsamen Unterthan gebührt, sowahr mir Gott zur Seligkeit verhelfen soll, durch seinen Sohn, unsernHerrn Jesus Christus.
(gez.) Benedict Reichardtin fid. extr. m. ppria.