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1 (1899)
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Mooren sagt in seinem Werke «Die Erzdiöcese Köln imMittelalter» bei dem Kapitel «Weeze» Folgendes:

«Die Kirche von Weeze steht unter dem Patronat des heiligenCyriacus, jenes römischen Diacons, der mit seinen Gefährten Largusund Smaragdus am 15. April 303 den Märtyrertod erlitt. Es istderselbe Schutzpatron, den sich auch die an der Bergstrasse ge-legene Abtei Lorsch gewählt hatte. Man versteht diesen Zusammen-hang, wenn man sich vergegenwärtigt, dass nach der von BaronSloet mitgetheilten Urkunde (51) Pfalzgraf Ansfried im Jahre 863die Villa Geizefurt in pago Hattuaria in Odeheimero marca superfluvium Nersa an die Abtei geschenkt hatte. Die Lage desAllodiums an der Niers und die Beschreibung der Grenzen desdazu gehörenden Waldes .... sylvam terminat ab Oriente fluviusLusgochesbach usque in Nershinam et a Nershina usque in Nersamet a Nersa usque ad sylvam campumque, qui dividit Odeheimeromarcam lassen nach den scharfsinnigen Untersuchungen

von Tibus keinen Zweifel darüber bestehen, dass es sich hier umein Latifundium handelt, welches westwärts von der Niers, ostwärtsvon der Uedemer Mark begrenzt war. Als die Normannen imJahre darauf 864 Xanten einnahmen und die St. Victorskirche zer-störten, leistete die reiche Abtei Lorsch beim Aufbau hilfreicheHand. Da aber das Xantener Stift das Patronatsrecht über Uedembesass, so ist es wahrscheinlich, dass Lorsch seine Hilfeleistungnur gewährte gegen Abtrennung seines Allodiums von dem UedemerKirchenverband. Der Bischof Adelholm von Worms schenkte seineReliquie des heiligen Cyriacus der neugegründeten Kirche. Unterdem letzten Benedictiner-Abt Konrad von Lorsch wurden die Güterdes Klosters verschleudert, so dass 1229 der Graf von Gelderndurch Kauf in den Besitz der Herrschaft und des Patronats überdie Kirche gelangte. Graf Reinhold von Geldern übertrug 1299an Theodorich Graf von Cleve die Herrschaft. Die Lage von VillaGeizefurt ist nach der oben angegebenen Urkunde so bestimmtauf Weeze hinweisend, dass die frühere Ansicht, wonach der Goch-forsthof oder to Foerthshof die Villa Geizefurt sei, gänzlich un-

*) . . . den Wald begrenzt im Osten der Fluss Lusgochesbach bis zu derNershina und von der Nershina bis zur Nersa und von der Nersa bis zu dem Waldund Feld, welche die Odelheimer Gemarkung trennen . . ,