352 ANMERKUNGEN
12. 27 Vgl Audi, zu VII, 89.
13 nit ze grund noch wider meinen noch nickt vollständig wiederumlieben.
21ff. wisz, dasz ich noch also stand, als ich dir vor (XXVI, 17)geschrieben han, und wart nun aber was mer kome von Franckfurt.Auf dem Frankfurter Reichstage befahl K. Ludwig d. B. am 6 August1338 durch das Gesetz Fidem catholicam die päbstliche Excommünica-lion und das Interdict nicht mehr zu beachten und zirar bei Strafe desVerlustes aller vom Reich bewilligten Hechte und Lehen. Dieses Gesetzwurde an den T/iürcn des Domes und der Marienkirche zu Frankfurtsieben Tage lang ausgehängt. Schon Tags darauf, am 7 August, warfman die sich weigernden Dominikaner aus der Stadt. Nicht besser er-ging es den Garmelitern und sogar die Den Ischherren und Franciscanerstelllen unter solchen Umständen den Gottesdienst ein. Das Gesetz wurde■im Reich verkündigt (vgl. XXVI, 34/. ?) und die entsprechenden Bestim-mungen dazu gegeben: alle Kleriker sollten künftig mit gutem Gewissenden Gottesdienst wieder aufnehmen und (die Laien ebenso daran Theilnehmen, wer sich des einen oder andern weigern würde, der Friedlosig-Iceit verfallen, seine Gitter als die eines Reiclisfeindes eingezogen werden.Über die Wirkung dieses Gesetzes liegen uns ans verschiedenen Städtenund Klöstern Berichte vor. Vgl. CMüller Kam])/' Ludwigs d. B. 2, 74 f.89/. 95. 292//'. Stalin Wirtemb. Gesch. 3, 209. Über die Wirkung desGesetzes in Constanz unterrichtet, uns auch Heinrichs Brief XXXI.
28 lieblichen = liplichen.
29/. Es fragt sich, welcher Marienlag gemeint ist. Assumptio Marias(15 August) läge am nächsten, wahrscheinlich ist aber für die im vorigenund in diesem, Briefe erwähnten Ereignisse — erst am ij August wurdedas Gesetz gegeben — die Zeit zu kurz bemessen, dann muss NativitasMariae (8 September) als terminus ad einem angesetzt werden.
?Aff. Vgl. XXVI, 30/. 1338 fielen der 15 August und 5 Septemberauf einen Samstag. — XXVII scheint unmittelbar auf XXVI zu folgen.
XXVIII
Vorbemerkung. XXVI, 17/'. schrieb Heinrich der Margaretha,er sei darauf gefasst, vertrieben m werden; die besten von Nördlingenaber hätten ihm so lange eds möglich Schutz versprochen. Nach XXVII,21/*. lud sich seine Lage noch nicht verändert; er will iveitere Nach-richten aus Frankfurt abwarten. In diesem. Briefe XXVIII nun schreibter 27ff. von Verfolgungen, er fühle sich im Lande nicht mehr sicher,falls er nicht singen würde. Seit c. drei Wochen wartet er in Augsburgund anderswa auf seine Gönnerinnen, die Gräfinnen von Graisbach,und auf andere einflussreiche Persönlichkeiten. Boss XXV11I vor XXIXund XXX einzureihen ist, darüber s. Aum. zu XXX, 15/