ZUSÄTZE.
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regierender Graf zu Schlenacken, Herr der Herrschaft Ulmen, verm.mit Maria Luise Freiin v. Loe zu Wissen. — Fhanz Ludwig Joseph,Cavallerie-Oberst in k. französ. Diensten, verm. mit Luise Maria Gräfinv. Quadt-Wykradt. — Arthur Friedrich.
Graten v. Görtz (v. Schlitz, genannt v. Görtz). S. 287.
Z. 4—7 v. o.: Der Besitz der jüngeren Linie ist nach dem Gen.Taschenb. der gräflichen Häuser (1853, 254 und 255) folgender: 1) imFürslenlhum Kalenberg: liittmarshausen mit den Garlendörfern Kerst-lingerode, Beyenrode, Weissenborn und Bischhausen, Limmer (seit 1850)und Brünninghausen; 2) im Ilerzogthum Braunschweig: Brunkensen,Liizenholzen, Holzminden und Koppengraben; 3) im Fürslenthum Hildes-heim die Güter Wrisbergholzen, Wesseln, Irmenseul und Bokenem.
Herr Werner Graf Schlitz v. Görtz-Wrisbcrg, Rilterschafls-Dcpu-tirter, Erbherr auf Wrisbergholzen etc. etc., Senior heider Linien desgräflichen Hauses v. Schlitz, genannt v. Görtz, hat über den betreffen-den Artikel auf dem Wege des Buchhandels hohes Missfallen geäussert.Die Redaclion gab sich, und wohl sehr mit Recht, grosse Mühe, dieBedenken des Herrn Grafen von dem gewählten Wege auf den Wegder Wissenschaft zu leiten, doch ein artiger, sich freilich nichts ver-gehender Brief blieb — unbeantwortet. So muss denn die Redaclionöffentlich*, doch bescheiden, wie der,Wissenschaft ziemt und wie diewahre Wissenschaft immer verfährt, für sich selbst eintreten.
Die gesammlen Vorwürfe gingen auf Folgendes zurück: die Redac-lion habe für den ursprünglichen Namen der Familie den Namen Görtzund nicht den Namen Schlitz gehalten; die Familie der Grafen v. Schlitz-Görtz und der Grafen v. Schlitz-Görtz-Wrisberg wären zwei ganz ver-schiedene Familien und hätten daher nicht zusammen abgehandelt wer-den sollen; Wilhelm Balthasar (S. 282, Z. 23 v. o.) sei „nicht derStammvater;" Ernst August (S. 282, Z. 17 v. u.) wäre vor seinemVater gestorben und kein Wappen sei richtig angegeben, denn Kerst-lingerode führe drei „Briefe," Haxthausen eine „Fallthüre" undWrisberg nur einen „Fasan."
Was zuerst den Vorwurf anlangt, dass der Name Görtz für denursprünglichen Namen der Familie gehalten worden sei, so beruft sichdie Redaclion auf die Ucberschrifl des Artikels; S. 281, Z. 1 steht:„Grafen v. Görtz (v. Schlitz, genannt v. Görtz)." Sollte diese Ueber-schrift nicht hinreichend klar ergeben, dass Schlitz der ursprünglicheName sei, so ist im Texte dreimal dafür gesorgt worden, dass Görtzals Beiname genommen werden muss, nämlich S. 282, Z. 12, Z. 14und Z. 16 v. o. Dass die Familie unter G. und nicht unter S. ab-gehandelt wurde, ist, abgesehen von Anderem, hinlänglich dadurch ge-rechtfertigt, dass der Herr Graf Werner, nach vier eigenhändigen Unter-schriften, sich: Graf v. Görlz-Wrisberg schreibt.
Die Behauptung, dass Schlitz-Görtz und Schlitz-Görtz-Wrisbergzwei ganz verschiedene Familien wären und dass dieselben als solche