•_ '■ .■ - ■••• ''
696
GRAFEN YORK V. WARTENBURG.
s. Bd. I. S. 269), geb. 9. Febr. 1793, aus welcher Ehe, neben vierTöchtern, von welchen Gräfin Ottilie mit Ferdinand Fürsten v. Orsini-Rosenherg, und Gräfin Gabriele mit Ferdinand Grafen v. Alloms (s. Ild. 1.S. 40) vermählt ist, fünf Sühne stammen, die Grafen: Franz , geb.19. Dec. 1812, Hermann , geb. 5. Juni 1817, k. k. Rittmeister, Victor,geb. 2. Sept. 1818, k. k. Lieutenant, Heinrich , gel). 25. Aug. 1826,k. k. Ober-Lieutenant, und Emil , geb. 22. Aug. 1830.
!i<: ' v'V
,
Grafen York v. Wartenbnrg.
(ßeattgcltfdj. ^Jrcu|jcit.
Besitz; in Schlesien die Majorats-Herrsehuft Klein-Oels.
-•s;
Wappen: quadrirter Schild mit Mittelschild. Im silbernen Mitlelschildezwei den Schild ganz überziehende, von Blau und Silber gestreifte, ins Andreaskreuzgelegte Schrägbalken (Stammwappen. Das Wappenbuch der preuss. Monarchie [II, 16]und das Neue Adelslexicon [IV, 361] nehmen zwei gestreifte Schrägbalken an. Impreuss. Wappenbuche lassen sich deutlich zehn silberne und neun blaue Streifenzählen. Das preuss. Adelslexicon spricht von zwei von Blau und Silber gestreiftenBalken. Nach diesen Angaben ist die vorstehende Zeichnung entworfen, doch istdie Zahl der Streifen, um das Wappen nicht zu sehr vergrössern zu müssen, ver-ringert worden. Droysen giebt ein blaues Andreaskreuz in Silber an: eine Angabe,welche sehr zu beachten und wahrscheinlich richtig ist, doch nur durch Einsichtin das Grafendiplom, welche nicht erwähnt ist, sicher festgestellt werden kann.Findet sich in diesem Diplome das durchgängig blaue Andreaskreuz, so muss freilichdas Wappenbuch der preuss. Monarchie zurücktreten. Heraldiker mögen übrigensDroysen [III. 506 und 507] und v. Meding [III. 311] nicht übersehen). I und 4der preussische, gekrönte, auf den Flügeln mit den goldenen Kleestengeln belegteund goldenbewehrte, schwarze Adler, ohne Scepter und Reichsapfel; 2 und 3 inGold ein vor einem, oben offenen Lorbeerkränze aufrecht aufgestelltes Schwert mitgoldenem Griffe (die vier Felder des Hauplschildes mit dem rechten und linkenHelme sind bei Erhebung in den Grafenstand hinzugekommen). (Jeher der Grafen-krone erheben sich drei mit grätlichen Kronen gekrönte Helme. Der rechte Helm