GRAFEN V. WARTENSLEBEN.
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Grafen v. Wartcnsleben.
(ßonngflifri). $mtjjett ititö ffieftemid).
Besitz in Preussen: Carow nebsi Eisenau und Sophienhoff, Seedorf nebst Herrmannshotf,Rogaesen, Gollwitz, Nieiebock und Wollersdorf' in der Provinz Sachsen : Schwirsen,Grambow und die iierrschaft Rottenow in der Provinz Pommern; Krippitz nebslUlsciie und Minkowski nebsl itessenstein und Neuvorwerk in der Provinz Schlesien— und in Oesterreich die Rchoffschcn Güter in Mähren.
Wappen: Schild mit Schildesbaüpt (nach Rrtiggemanns Angaben aus demDiplome). Im goldenen Schilde ein gegen die Hechte aus einem grünen Buschespringender Wolf mit aufgesperrtem Rachen und röther ausgeschlagener Zunge (Slamm-tvappen). Im von Gold und Silber der Länge naclt gelheilten Schiideshaupte eingoldenbewehrter, schwarzer Doppeladler, dessen linker Fitigel mit einer goldenenSehne belegt ist {Vermehrung des Schildes hei Erhebung in den. Grafenstand). Aufdem Schilde erbeben sich drei mit gräflidtren (nach dem Diplome königlichen)Kronen gekrönte Helme. Der rechte Helm trägt einen offenen, schwarzen Adlersflug,dessen linker Fitigel mit einer goldenen Sehne bezeichnet ist. Auf dem mittlerenHelme springt zwischen zwei gespiegelten, dreifachen Pfaucnschweifen ein rotherWolf nach der linken Seite empor, sieht aber mit dem Kopfe zurückgewendet nachrechts illelm des Stammwappens), und auf dem linken Helme ruht mit dem Ellbogenein weissgekleideter Arm, welcher oben und unten mit einem blauen Bande ge-bunden ist und die Hand nach einwärts wendet. iRechter und linker Helm sind beiErhebung in den Grafenstand hinzugekommen.) Die Helmdecken sind rechts goldenund schwarz, links golden und roth, und den Schild halten zwei geharnischte, ein-und vorwärtsschende Hilter. Der rechtssehende ist auf alte Weise geharnischt undIrägt auf dem Helme einen blutigen Wolfskopf mit auf den Rücken herabhängender,mit Blut bespritzter Haut. Mit der rechten Hand stützt sich derselbe auf einenblauen, goldeingerassten, mit dem gewöhnlichen Charakter Carls des Grossenbezeichneten Schild, mit der linken aber, in welcher ein Ritter-Speer ruht, hält erden Schild; der linksstehende ist auf neue Arl geharnischt und Irägt auf demHelme einen roth und goldenen Federbusch von fünf Federn. Derselbe hält mitder Rechten, welche einen Commandostab führt, den Schild und setzt die Linkean das zur Seile hängende Schwert. — Das, in einem Anhange des Reichsgrafen-diploms dem Grafen Carl Philipp v. Flodroff-Wartcnsleben vom Kaiser Joseph I.29. März 1706 erlheilte Wappen hat v. Meding (II S. 645—647) der Vergessenheitentrissen. Graf Carl Philipp starb 7. Oct. 1751 ohne männliche Nachkommen.Sonach wurde dieses letztere Wappen nicht lange geführt.
Uraltes und berühmtes, aus Westphalen, namentlich aus der Graf-schaft Schauinburg stammendes Geschlecht, dessen Stammschloss Exten