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2 (1853) L - Z
Entstehung
Seite
532
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532 GRAFEN V. STRAI.F.NIIEIM.

Grafen v. Stralenheim.

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Wappen : «juadrirter Schild mit Mittelschild. Mittelschild von Schwarz undGold der Länge nach gelheilt; rechts ein zweimal zusammengebundenes Bündelsilberner, die Spitzen nach oben kehrender I'feile; links die Hälfte eines an dieTheilnngslinie angeschlossenen Perlenkranzes, unter welchem drei rechte rotheStufen von Quadersteinen stehen. 1 in Blau ein einwärtsgekchrter, gekrönter,silberner Greif; 2 in Gold der schwebende Stock eines abgehauenen Baumes mitenthlössten Wurzeln von natürlicher Farbe; 3 in Gold zwei mit den Rücken gegeneinander sich krümmende, die Köpfe aufwärtskehrende Fische mit natürlichenSchuppen, über welchen eine goldene Krone schwebt, und 4 in Roth zwei übereinander gestellte, silberne Sparren, von welchen der obere bis an das obere Dritteldes Feldes reicht. Der von einer Marquisenkronc bedeckte Schild steht auf einemGesimms und wird von zwei silbernen, einwärtssehenden Greifen gehalten. Dierechte Hälfte des Schildes enthält das angegebene Bündel Pfeile, die linke dashalbe Wappen der Freiherren v. Stralenheim. Die linke Hälfte des Mittelschildesgehört zum Stammwappen. Die Bedeutung der rechten Hälfte des Mittelschildesist nicht bekannt. Im wäsaburgschen Wappen standen die Fiscbe im 1. und 4. sil-bernen Felde und die Greife im 2. und 3. rothen Felde. Der schwarze Mittelschildwar von einem rothen, schräglinken Balken durchzogen, vor dem ein eigenthiim-liches Wappenbild, fast wie eine gestürzte Lilie oder Leier, stand. Das Wappender Freiherren v. Stralenheim beschreibt das Wappenb. des Königreichs Hannover (B. 5)wie folgt: geviertet mit Mittelschild. 1 und 4: ausgerissener Baumstamm, Gold inBlau. 2 und 3: zwei Sparren, Silber in Roth. Mittelschild : in der unteren Hälfteein aus drei Stufen gemauerter, rother Giebel, darüber ein natürlicher Kranz vonsechs durch Laub verbundenen rothen Rosen, in Gold. Zwei Helme, rechts Wulstvon Roth und Gold; zwei geharnischte Arme, den Kranz haltend. Decken: Blauund Gold. Links: Wulst von Roth und Gold, sechs Fahnen, drei nach rechts, dreilinks, abwechselnd Silber, Blau, Roth. Decken: Silber und Roth. Schildhalter:silberne Greife. In der v. Cedercrona besorgten Ausgabe des schwedischen Wappen-bnchs findet sich das Wappen der Freiherren v. Stralenheim nicht. Andere Aus-gaben waren nicht zur Hand.

Die Grafen v. Stralenheim stammen aus einem allen, nach Einigenursprünglich weslphälischen Geschlechte. Nach den Angaben des Gen.Tasehenb. der gräfl. Häuser (1840, S. 4S5 und 86), welchen Nach-richten aus der Familie unterzuliegen scheinen einige andere An-gaben über Michael Veit und Henning s. unten kommt urkundlichzu Ende des 15. Jahrhunderls zu Stralsund Veit v . Stralenheim vor,