GRAFEN V. PLATEN ZTT IIALLERMUNl).
205
Uraltes Geschlecht, welches, den gewöhnlichen Angaben nach, schonin der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts, zur Zeit der Vertreibung derWenden, in der Mark Brandenburg vorkam, namentlich in der Priegnilzund Neumark grossen Grundbesitz erwarb und sich nach Pommern undspäter nach Meklenburg, Braunschweig, Hannover und Preussen ver-breitete. Urkundlich kommen Glieder der Familie schon 1190 alsequites und nohiles vor. Am reichsten begütert wurde das Geschlechtauf der Insel Rügen, und die jetzt blühende gräfliche Linie stammt ausdem Hause Granskowitz auf genannter Insel. Doch ist bei diesen undhei ähnlichen Angaben nicht zu übersehen, dass es mehrere gleichnamigeGeschlechter Plate und Platen gab, welche verschiedene Wappen führtenlind daher wohl nicht eines Ursprungs waren. Die pommersche FamiliePlate führt, wie auch Mushard und Micraelius angehen, in Blau einesilberne Seemuschel, und die früheren meklenhurgischen Platen sindwohl dem Wappen nach anderen Ursprungs als die hier in Rede stehendeFamilie, von welcher, was jedenfalls hinreicht, fest steht, dass dieselbeaus einer der ältesten und angesehensten rügischen Familien stammt. —W ilken v. Platen, geh. 1565, gest. 1604, Erbgesessener zu Granskowitz,war fürs Ii. pommerscher Geh. Rath und Justizpräsident. Von dem Sohnedesselben, einem k. schwed. Obersten, venu, mit einer v. Alvenslehenaus dem Hause Erxlehen, stammte F ranz E rnst , geh. 1631, gest. 1709,kurliraunschw. Geh. Rath und Premierminister, Herr der HerrschaftLinden, venu, mit Clara Elisabeth v. Meisebug aus dem Hause Züschen,welcher vom Kaiser Leopold I. 20. Juli 1689 mit seinen Nachkommenin den Reichsgrafenstand, unter der Ertheilung des Indigenals in denkaiserlichen Erblonden, erhohen und in demselben Jahre von Kurbraun-schweig mit dem General-Erh-Postmeister-Amte in den braunschweig-lilneburg- und osnahrückschen Landen für sich und den jedesmaligenGeschlechlsältestcn, nach dem Rechte der Erstgehurt, belehnt wurde.Derselbe erhielt auch 1704 von Kurbraunschweig die seil 1436, nachErlöschen des Mannsstammes der Grafen v. Hallermund mit dem BischöfeWilbrand von Minden, dem Hause Braunschweig zustehende GrafschaftHallermund oder Ilallermünde in Lehn, ohne jedoch von deren Ein-künften, Rechten und Pertinenlien etwas Weiteres, als die reichsgräflicheUnmittelbarkeit, nebst Sitz und Stimme in Reichs-, Kreis- und anderenVersammlungen, zu gemessen. Der Sohn desselben, E rnst A ugijst , k.grossbrit. und kurbraunschw. Geh. Rath etc., erlangte durch Bescheini-gung der erwähnten Belehnung 1709 die Aufnahme in das westphälischeGrafencollegium und Theilnahme an der Curiat-Slimme desselben imReiehsfürstenralh der Beichsversammlung, und zwar in beiden als Per-sonalist. — Unter dem Sohne des Letzteren, Georg Ludwig, wurden1736 die Einkünfte und Administration der Postämter an das Kur-Hausverkauft, doch verblieb dem gräflichen Hause der Titel des General-Erb-Poslmeisler-Amtes, und aus den für die erhaltene Summe erkauftenGütern wurde für das Postlehn ein Ersatzmittel geschaffen, dessen Ertragdem diesen Titel Führenden zusteht. — Das kön. hannoversche, dieallgemeine Sländeversammlung betreffende Patent vom 7. Dec. 1819 gab