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2 (1853) L - Z
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GRAFEN V. PLATEN ZU HAI.I.F.RMUNn.

Friedrich Wilhelm Tarrach, dessen Gemahlin eine gchorene v. Beym(Beyme) Avar, mehrere Söhne. Einer dieser Söhne starb 1820 als k.preuss. Major a. D., und ein anderer stand 1836 als k. preuss. Majorim activen Dienste. Einen dritten dieser Söhne führt, und zwar allein,das Geneal. Taschenb. der gräll. Häuser (1853, p. 534) wie folgt, auf:HEINRICH Graf v. Pinto di Barry, Herr auf Mettkau im KreiseNeumarkt, R.-B. Breslau, lt. preuss. Kammerherr und Landrath a. D.

Grafen v. Platen zu Haliermnnd.

Cutljrrifjdj. fjcinuoucr.

Besitz: die Güter Fültercamp, Weissenhaus und Pilllos in Holstein etc.Dem Haupte der Familie stellt das l'rädicatErlauohl" zu.

Wappen: quadrirter Schild mit Mittelschild. Im silbernen Mitlelscliild drei(2 und 1) goldbesamte rotlie Husen (Graf v. Hallermünde, Hallermund). 1 und 4in Blau drei silberne, 5 eckige Sterne, welche so gestellt sind, dass im 1. Feldezwei oben und einer unten, im 4. aber einer oben und zwei unten stehen. 2 inGold ein einwärtsseilender, gekrönter, doppelt geschweifter rotber Löwe. 3 in Silberzwei einander gegenüberstehende schwarze Meerkatzenköpfe, an welchen unten einschwarzer Flügel herabhängt (Stammwappen). Auf dem Schilde steht die Grafen-krone, und auf derselben erheben sich drei gekrönte Helme. Der rechte Helm trägtdrei Straussenfedern, roth, blau, schwarz, welche von einem Kranze von sechs,abwechselnd silbernen und schwarzen Bosen umgeben sind (Helm des Stamm-wappens). Auf dem mittleren Helme stehen zwei schräggekreuzte goldene Stan-darten, deren silberne Fahnen mit. einer rothen, goldhesamten Hose belegt sind(Ilallermundscher Helm), und auf dem linken Helme drei goldene, mit einer blauenSchleife zusammengebundene, die Spitzen nach oben kehrende Pfeile, von denender mittlere aufrecht, die beiden äusseren aber schräggekreuzt stehen. Die Jlelm-deekrn sind roth und golden, und den Schild halten zwei einwärtssehendc, gekrönte,doppelt geschweifte rotlie Löwen, welche auf der Brust den Mittelschild mit dendrei Bosen tragen. Die vorkommenden mannigfachen Verschiedenheiten, nament-lich hinsichtlich des Stammwappens und des zu diesem gehörigen Heinischmuckes,sind unrichtig.