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2 (1853) L - Z
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GRAFEN V. LEININGEN.

Für den Verlust dieser durch den Lifueviller Frieden an Frankreichgelangten leiningschen Landestheile auf der linken llheinseite wurdendieselben durch die Kellereien Billigheim und Neudonau, jetzt unterbadischer Staatshoheit, entschädigt, und Leiningen-Güntersblum nenntsich jetzt Leiningen-Billigheim, Leiningen - Ileidesheini aber Leitungen-Neudenau.

Das Haus Leiningen-Westerburg besteht, wie angegeben, seit 14C7als Fortsetzung der älteren, Friedrichschen Hauptlinie und stammt demmännlichen Stamme nach von den alten Herren zu Runkel. Siegfried III.war um 1236 Herr zu Runkel, Westerburg und Schadeck, und derEnkel desselben, Heinrich I., erhielt durch seine Gemahlin, Agnesv. Limburg, Schwester des Kaisers Adolph aus dem Hause Nassau, dieHerrschaft Schaumburg. Derselbe theilte 1228 mit Siegfried, dem Sohneseines Vatersbruders Theodorich L, so, dass Heinrich I. Westerburg undSchadeck, Siegfried aber Runkel erhielt. Von der NachkommenschaftHeinrichs 1. gelangle Reinhard IV. durch seine Gemahlin Margaretha(s. oben) zum Besitze eines Theils der Grafschaft Leiningen und stiftetedas Haus Leiningen-Westerburg, welches sich 1557 in die drei LinienAll- und Neu-Leiningen, Westerburg und Schadeck, und Schaumburgund Clecburg theilte. Erslerc beide sind erloschen, die letztere aberhat sich durch zwei Söhne Georg Wilhelms, gest. 1695, ChristophChristian , gest. 1728, und Georg IL, gest. 1726, in zwei jetzt blühendeSpeciallinien gelheilt. Es gründete nämlich Festerer dieChrislophsehe Linie,oder Alt-Leiningen-Westerburg, Letzterer die Georgsehe, oder Ncu-Leiningen-Westerburg, und die Besitzungen dieser beiden Linien sindgemeinschaftliche Familien-Fideicommisse nach dem Rechte der Erst-geburt. Die Christophsche Linie, Haus Alt-Leiningen-Westerburg, erhieltdurch Reichs-Deputations-Hauptschluss von 1803 für den Güterverlustauf der linken Rheinseite die ehemalige Prämonstratenscr-Ablei Ilbenstadtin der Wetterau mit der Landeshoheit in ihrem geschlossenen Umfange.Durch die rheinische Bundesacle von 1806 wurden die GrafschaftWesterburg und die grundherrliche Herrschaft Schadeck der grossherz.bergischen seit 1815 herz, nassauischen Souvcrainctät, erslercstandesherrlich, lelzterc grundherrlich, und die Herrschaft Ilbenstadt,grossherz. hessischer Souverainetät, standesherrlich untergeordnet. AnWesterburg und Schadeck besitzt diese Linie die Hälfte, die anderesteht der Georgsehen Linie zu. Die durch den Wiener Congress zurück-erhaltenen, unter onerüsem Titel noch nicht veräusserten früherenüberrheinischen Besitzungen brachte die Christophsche Linie, durchüehereinkunft mit der Georgschen, an sich. Die Georgsche Linie, Neu-Leiningen-Westerhurg, besitzt, wie erwähnt, die Hälfte von Westerburgund Schadeck unter herz, nassauischer Staatshoheit. Die 1803 für denAntheil an der Grafschaft Leiningen auf der linken Rheinseite erhalteneCistercienser-Fraucn-Abtci Engelth'al etc. wurde an den Grafen v. Solms-Wildenfels verkauft. Durch kön. dänischen Ausspruch vom 22. Febr.1785 wurde dieser Linie das Erbrecht auf die Grafschaft Laurwigen inNorwegen, seit 1805 in einem grossen Fideicommis's-Capilalo bestehend,