Druckschrift 
Die Grafen von Valkenstein am Harze und ihre Stammgenossen
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

24 Erste Abtheilung.

schichte des Geschlechtes nicht unerheblichen Punkt zur Entschei-dung- zu bringen.

Dass Quedlinburg bei seinem ausgedehnten Güterbesitze ur-sprünglich, wie auch im Laufe der Zeit, gleichzeitig mehr wie einenKirchenvogt gehabt haben werde, der, was des Advocali Bestim-mung war, Richter sein konnte über die von der Gerichtsbarkeitdes Grafen ausgeschlossenen Hofgesessenen, Verwalter ferner,unter dessen Aufsicht alle Abgaben und Dienstleistungen standen, derweltliche Schirmherr endlich, der die Stiftung gegen alle äussereGewalt zu schützen und in Zeiten des Krieges die vom Grafen-banne ausgeschlossenen Mannschaften anzuführen hatte dies folgtschon aus dem Umfange und aus der zerstreuten Lage der Güter,die in der Mark Brandenburg, in Thüringen, im Lüneburgischenu. s. w. lagen. Ein Gleiches fand auch bei andern Reichsstifternderselben Bedeutung statt; z. B. bei Essen, das seine besonderenVogte halte über die Güter im alten Sachsenlande, über die, welcheim Rheinischen Franken, über die, weiche in Hessen und in denNiederlanden lagen 1 -'). Dass ein ähnliches Verhältniss auch beiQuedlinburg statt gehabt habe, dies erhellt u. a. daraus, dass imJahre 1069 die Aebtissin Adelheid speciell für die Stiftsgüter umSoltau im Lüneburgischen den Herzog Magnus zu ihrem Schirm-herrn bestellte 1t1f ).

Für die näher um Quedlinburg selbst gelegenen Stiftsgüter unddie Stadt sehen wir die Pfalzgrafcn von Sommerschenburg zuerstdie obcrvogteilichen Functionen ausüben, wozu ihnen der Besitzdes in der Nähe von Quedlinburg gelegenen Schlosses Lauenburg,welches überhaupt mit dem vogteilichen Amte in genauester Bezie-hung gestanden zu haben scheint, günstige Gelegenheit bot.

*) v. Ledebur liislor. u. geograph. Bemerkungen in Bezug autStiftung, Vogteigerechtigkeit und das Heberegister von Freckenhorst inDorovvs Denkm. alt. Sprache u Kunst. 1824. S. 206 etc.

**) Erath p. 64.