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gewesene Urkunde von 1317, welche nur einen Otto nennt, dergleichzeitig Domherr zu Magdeburg und Hildesheim war: als viel-mehr die von Schaumann jetzt zuerst publicirten Urkunden von1287, 1299 und 1305, die bei Aufzählung der Kinder Otto's IV.mit der Lutgard nur Eines Otto's gedenken. Wenn dagegen derVerfasser (S. 95) die Annahme zweier Otto's als Brüder deshalbfür unmöglich hält, weil ein Vater zwei zugleich lebende Söhneauf demselben Namen nicht werde haben laufen lassen, so verräthdies eine sehr geringe Vertrautheit mit genealogischen Studien; dennsonst würde es ihm nicht haben entgehen können, dass dieser Fallsogar ein sehr häufig sich wiederholender ist. Wir brauchen, dieszu beweisen, nicht erst an die Heinriche des Reussischen Stammeszu erinnern, sondern um hier ganz in der Nähe zu bleiben, an dreiGebrüder Wallher in dem Geschleckte der Edlen von Arnstein1229*), an die beiden Gebrüder Bernhard, Grafen von Regenstein,1351**); an die Burcharde im Asseburgischen Geschlechte***).
Graf Burchard von Mannsfeld nennt im Jahre 1320 den GrafenOtto von Valkenstein seinen Schwager; da nun die Gemahlin desletztefn aus Anhaltschem Geschlechte war, so vermuthet schonWohlbrück (II. 56), dass des Grafen Burchard Gemahlin die Schwe-ster Otto's gewesen sei. Durch eine Momorienstiflung aus demJahre 1353 lernen wir ihren Taufnamen Sophie kennen +). Wennnun auch Erzbischof Burchard von Magdeburg, ein geborener Edlervon Schraplau 1321 den Grafen Otto seinen sororius nennt ff), soerklärt sich dies gleichfalls genug durch die eben angedeutete Ver-schwägerung, indem Erzbischof Burchard und Graf Burchard leiblich
*) Lentz Stiftshist. von Halberstadt p. 141.
**) v. Ledebur Allgem. Archiv VI. 156.
***) Niemeyers Stammtafel in Förstemanns Neue Mittheilung.III. Bd. 4. H. S. 31.
f) Förstemann Neue Mittheil. IV. Bd. 1. II- S. 151.ff) Schaumann S. 74 u. 166, wo jedoch aus Versehen die Jahres-zahl 1-331 gesetzt ist.