20 Erste Abt Ii eil ung.
terung des Valkensteinschen Wappens wird dies näher begründetwerden.
Abweichend von Wohlbrück macht die Schaumannsche Stamm-tafel die 1233 verstorbene Aebtissin von Quedlinburg Osterlind zueiner Schwester des Grafen Hoyer von Valkenstein. Es sei ihmdies das Wahrscheinlichste, sagt er (S. 122), wiewohl keineswegsurkundlich zu rechtfertigen (!). Er giebl daneben zu, dass sieeben so gut eine Schwester Ollo's I. (also Vaters Schwester Iloyers)gewesen sein könne; gewiss sei sie eine nahe Verwandte gewesen.Mir scheint nur so viel gewiss, dass die einzige Urkunde, die vom12. März 1232, worin sie den Grafen Hoyer ihren Blutsverwandtennennt*), worauf sich alle jene Vermuthungen gründen, beweiset,dass sie eine Schwester Iloyers nicht gewesen sein könne: dennsonst würde wohl statt des sehr unbestimmten consanguineus rioster,das bestimmtere frater noster gewählt sein. Dagegen war Mech-tildis wirklich eine Schwester des Grafen Hoyer, und dass dieselbeAebtissin auf dem Münzenberge bei Quedlinburg gewesen, hätteSchaumann wohl anführen können**).
Helmburgis, die 1240 Gräfin von Valkenstein genannt wird,1257 allem Anschein nach noch lebte, jedoch als Wittwe, und die1266 nicht mehr am Leben war***;), glaubt Schaumann (S. 62)für eine Edle von Amvord halten zu müssen, weil die Aebtissin
*) Osterlindis Quedlinb. eccles. abbatissa . . . cum consanguineonostro Hogero de Valkenstein comite. (Erath p. 155.)
**) Hojerus dilecte sorori sue Mechtildi abbatisse S. Marie in Qued-lingeborch c. 1250. (Erath p. 202.) Sie wird 126t Mechtildis deValkensten genannt (ibid. p. 216).
***) Gertrudis**Quedlinburg, abbat . . . quod domina Helemburgiscomitissa de Valkensten familiaris nostra . . 1240, (Erath p. 168). —unus mansus et area ad anniversarium domine llelcmburgis quondamcomitisse de Valkensten pertinentes 1257 (ibid. 210). Es folgt aus demquondam nur, dass sie einst Gräfin y. Valkenstein war, nicht, dass siebereits verstorben. Dagegen: Gertrudis abbat . . quod nos post deces-sum b. m. domine Helemburgis comitisse de Valkensten 1266 (ibid. p. 230)