lieber die Grafen von Valkenstein.
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Eine schöne Bestätigung von Wohlbrücks scharfsinniger Vernuilhung(II. 36.), tlass der 1215 noch einmal vorkommende Conrad einSohn Dieterichs gewesen sei; wenn gleich, weil ihm hierfür dieurkundliche Gewissheit noch fehlte, er noch nicht wagen durfte,demselben in der Stammtafel eine feste Stelle anzuweisen.
Schaumann giebl dem Grafen Burchard (III.), ausser der durchWohlbrücks Scharfsinn ihm nachgewiesenen Gemalin CunigundeGräfin von Ziegenhain, noch eine zweite Gemalin, die Schwesternämlich des Grafen Siegfried von Blankenburg, die er die Muttervon Burchard's Söhnen, Otto und Friedrich, nennt. Diese Annahmegründet sich auf eine von demselben zum erstenmal mitgelheiltcUrkunde des Jahres 1270, die den Grafen Siegfried ausdrücklichMutter Bruder (avunculus) eines Grafen Friedrich von Valkensteinnennt. Wir haben es hier aber offenbar mit zwei ganz verschie-denen Personen des Namens Friedrich zu tliun. Jenen, durchwelchen dieser Name zuerst in das Valkensteinsche Geschlecht kam,und zwar nach Wohlbrücks Nachweisung (11.37.) nach seiner MutterVater, dem Grafen Friedrich von Ziegenhain, können wir nur fürdenjenigen Friedrich halten, der in den Jahren 1236, 1237 und1238, allenfalls noch 1256 genannt wird. Dagegen ist der nachlangem Zwischenraum bis zum Jahre 1277 in Urkunden erschei-nende Friedrich, dessen Mutter eine Schwester des Grafen Siegfriedvon Blankenburg gewesen, nothwendig ein anderer*)- Denn wiehätte des 1270 noch lebenden Siefried Schwester eine Gemalinsein können des im Jahre 1215 nicht mehr lebenden Grafen Bur-chard? Diesem zweiten Friedrich kann nur eine richtige Stelle an-gewiesen werden, wenn wir ihn für den Sohn des 1251 vorkom-menden Grafen Otto und für einen Enkel des Grafen Hoyer er-klären, den Schaumann freilich kinderlos sterben lässt. Bei Erör-
*) 1273 nimmt Fridericus comes de Valckensteyn unter den Zeu-gen hinter andern Edlen eine so tiefe Stelle ein (Mosers dipl. Belust.II. 15.), dass dies seinen Grund nur in seiner Jugend haben kann, under nicht mit dem 1236 genannten ein und dieselbe Person sein kann.