lieber die Grafen von Valkenstein.
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sicher darauf bauen, dass es ihm für eine solche Behauptung anurkundlichen Beweisen nicht gefehlt habe. Sehr ungeeignet sprichtdaher Schaumann (S. 26) von einer bisherigen Vermuthung,dass das Kloster Conradsburg dem Benedicliner Orden angehörthabe, und er befindet sich in grossem Irrthum, wenn er meint, dassdie durch ihn publicirte Urkunde von 1367 dies zum erstenmal zurGewissheit erhebe. Ein Blick, und dieser lag für die vorliegendeFrage so nahe, in Leuckfelds antiq. Bursfeld. (p. 69 — 71 ) würdedemselben nicht allein gezeigt haben, dass Conradsburg im Jahre1470 der Bursfelder Congregation der Bencdictiner beigetreten, son-dern auch, dass im Jahre 1326 Heinricus abbas de ConradesburgS. Sixti Papae ordinis Benedicli genannt wird. Ferner ist es dochsehr auflallend, dass dem Verfasser aus einer Quelle, die er frei-lich wohl nur nach Wohlbrückschen Citaten, wiederholt (S. 41, 68)allegirt, drei hieher gehörige Urkunden entgangen sind; nämlichdas für die Välkensteinsche Geschichte nicht unwichtige Mandatdes Papstes Innocenz III. vom Jahre 1201 an die Aebte zu Ebergeg-cesrode (nämlich Michaelstein)*) und Conradesburch, so wie anden Propst zu Hadmersleben gegen den Grafen Otto von Valken-stein wegen vogleilicher Uebergriffe einzuschreiten; ferner vom Jahre1314 und von 1327, worin die Edlen Werner und Otto von Had-mersleben dem St. Georgen Altar in Moncingeberg (oder Münzen-berg) bei Quedlinburg 2 Hufen zu Tortun schenken, von denen esheisst: qui quondam fuerunt conventus et monasterii in Conrades-borch ord. S. Benedicli **).
§. 5. Diplomatische Nachlese zur Geschichte derGrafen von Valkenstein.
Es drängt sich überhaupt die Frage auf: welche Quellen würdeSchaumann wohl benutzt haben, hätte Wohlbrück ihm nicht durch
*) Leuckfeld antiq. Blankenburg, p. 37. Evergodesroht nuiicMichelstein 1167. (Harenberg hist. Gandersh. p. 184.)
**) Kettner antiq. Quedlinburg p. 221, 442, 452.