(14)50und Verornungen contraveniret würden / was Stand hohenund niedrigen Geist= und Weltlichen sie auch sein mögten / ohneiniges Absehen mit einer willkührlicher scharffer Straff unauß-bleiblich beleget werden sollen / wornach sich jedermänniglich zurichten / Urkund Unser Unterschrifft und auff gedruckten Cantz-ley=Secret-Siegels geben Düsseldorff den 14. Aprilis 1682.L.S. Johann Wihelm Churf.W. von Aachen.HIR von Gottes Gnaden Johan Wil-ⵤhelm Pfaltz Graff bey Rhein / rc. Thun kund und fü-gen Unseren Beambten hiemit gnädigst zu wissen / demnachzwischen unseres Vetteren des Herren Churfürsten zu Bran-denburg Friederich Wilhelm ꝛc. und Herren Herren PhilipWilhelm Pfaltz=Graffen bey Rhein Churfürstl. Ehurfurstl.Durchl. Durchl. höchstseeligsten Andenckens ahm 6. Aprilis des1672. und 20. Julii 1673. Jahrs zu Ihrer und Ihrer Nieder-Rheinischen Landen Beruhigung/ wie es der Religion halberin den Hertzogthumben Gulich / Cleve / Berg / GraffschafftenMarck und Ravensberg hinführo gehalten werden solle / be-ständiglich verglichen / wie solches die allerseits ratificirte, inoffentlichen Truck außgelassene und publicirte Religions-Ver-gleichen und Neben Recessus, auch die vorhero ahm 26. Apri-lis 1668. absonderlich aber die folgends darauff gegründete undvon Uns auch unterm 26. April 1682. und 16. Julii 1686. gleich-fals publicirte Edicta mit mehrerem nach sich führen.Nun aber die Augsburgische Confessions-Verwandte Re-formirt.
Druckschrift
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
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