Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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(15)50formirt= und Lutherischer Religion dagegen vielfältig beschwertzu werden klagend vorgeben und derentwegen unterthänigst ge-betten das Wir obgemelte Edicten nicht allein zu wiederhohlen /sondern auch einige absonderliche Puncten, wo gegen sie ahmmeisten graviret zu sein vorgewendet / durch den offentlichenDruck unseren Beambten zu ihrer Nachricht bekand machenzu lassen gnädigst geruhen wollen.Und zwaren erstlich / weilen bey Auffrichtung des Wesel-schen und Rheinberckischen respective am 16. April 1677. und10. Martii 1682. in puncto censurae Ecclesiasticae und der Röm.Catholischer Feyertagen folgender gestalt näher verglichen wor-den.Extract auß dem Weselschen Recess de 16. Aprilis 1677. ob-wohl der zwischen Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Brandenburgund Ihrer Fürstl. Durchl. zu Pfaltz Neuburg am 26. Aprilisdes 1672. Jahrs auffgerichteten Religions-Recess unter anderenArt. 5. §. 4. und den Art. 8. §. 4. vers. die Weltliche=Obrigkeit enthalten ist / daß wofern ein Corrigendus vel Correctusder einer oder anderer Religion wegen der Visitation ahn dieWeltliche=Obrigkeit ohne gnugsahme und erhebliche Ursachensich wenden würde / derselbe abgewiesen / und denen ihme vor-gesetzten geistlichen Visitatoribus in Vollenziehung der Executiongegen den per censuram Ecclsiasticam correctum die Hand gebotten/ und Hülff geleistet werden solle/ und dan die gedachteClausula, wan der Correctus ohne gnugsahme und erheblicheUrsachen an die Weltliche-Obrigkeit sich wenden würde / allerhand Irrungen und Auffenthalt in der Censur gebehren könte /so haben höchstgedachte Ihrer Churfürstl. und Fürstl. Durchl.Durchl. zu besser Verrichtung der Censur, und zu Abschnei-dung künfftiger Irrungen sich darüber näher verglichen / dergestalt