Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
10
Einzelbild herunterladen
 

(10) 56über nicht vereinigen können / alß dan die Sache mit allenUmbständen ad Superius arbitrium hinaußstellen sollen; InUrkund unser Hand Unterschrifft und auffgedruckten Cantze-ley Secret-Siegels/ geben am 26. Aprilis 1668.Philip Wilhelm.JR Johann Wilhelm Paltzgraff bey60Rhein / ꝛc. Thun kundt und fügen hiemit UnserenAmbtmänneren / rc. Item so Römisch=Catholischenalß Augsburgischer Confessions Reformirten und LutherischenGeistlichen / wie auch allen und jeden Unterthanen und Eingesesse-nen unser Fürstenthumben Gülich und Berg in Gnaden zuvernehmen / was massen mit Unsers Vetteren und HerrenChurfürsten zu Brandenburg unser geliebter Herr Vatter Pih-lip Wilhelm rc. ahm 26. Aprilis des 1672. Jahrs und ahm 20.Julii des 1673. Jahrs zu Unser und unserer Landen Beruhi-gung beständig verglichen haben / auff was weise die Riligionsund Kirchensachen in unseren Hertzothumben Gülich / Cleve,Berg / Graffschafften Marck und Ravensberg unaußsetzlich re-gulirt werden sollen/ wie die angelegte gnädigst ratificirte, undin Druck außgelassene und publicirte Edicta mit mehreremnachführen / wobey gut gefunden worden / allhie mit einzu-verleiben / daß nach Einhalt gemelter Religions=Vergleichendie Augsburgische Confessions-Verwandten Reformirten undLutherischen theils bey dem jenigen / was sie ahn ExercitienKirchen / Capellen, Schulen und Rhenten / sie haben nahmenwie sie wollen/ in unserem Hertzogthum Gülich und Berg ge-genwärtig besitzen / zu jederzeit geschützet und gehandhabet.Ferner