7)liche Gütern / auch Vernäherungs-Recht / wo selbiges üblich /noch auch von der Magistrat-Wahl oder anderer Promotion zuEhren=ämbtern / in so weit sie solches Anno 1629. herbrachtoder deren fähig gewesen / noch von einigen Erbschafften oderLegaten, wie auch Hospitalen, Wäysen / Siechen oder Lepro-sen Häusern / Almosen noch anderen gemeinen Gerechtigkeitenoder Handlungen / vielweniger von offentlichen Kirchhöven derCatholischen / an Orhten da die Catholische keine eigene Kirch-höve haben / und ehrlichen Begräbnüssen der Religion halben /da sie gleich ihre eigene Kirchhöve hatten / gleichwohl von ihrenErb=Begräbnüssen in Catholischen Kirchen oder Kirchhövennicht außgeschlossen / noch auch von ihnen von Begräbnüß.Kösten ein Mehreres alß von anderen / und weiter als dersel-ben Pfarrkirchen Gerechtigkeit in dergleichen fällen mit sich brin-get / gefordert / jedoch daß bey der Begräbnüß ein oder ande-rer Religion, wan es dem Herkommen zu wieder und wan siein derseben Kirchen kein Exercitium haben / auff den Kirchhö-ven oder in den Kirchen nicht geprediget/ sondern die Predigtund andere Ceremonien an dem Orht ihrer gewöhnlicher Ver-samlung verrichtet / auch der ein vor dem andern in Schatzun-gen und Contributionen, Diensten und bürgerlichen Lastenubernommen / sondern alle und jede so wohl Catholische alßEvangelische Unterthanen gleich tractiret werden/ wan auchjemand / entweder ein Römisch=Catholischer oder aber ein Re-ligions Verwanter seine Religion verändern / und eine andere(wofern dieselbe im H. Röm. Reich und im Instrumento nurzu gelassen ist) führen und üben will / geduldet werden / undmit freyem Gewissen wan an dem Orbt da er wohnet undsich nieder lassen mögte das offentliche Exercitium seiner Reli-gion nicht zu gelassen wäre in einem Hauß neben seiner Familieund
Druckschrift
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
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