Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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56 (6)50nung oder in der Nähe den Gottes=Dienst / wegen Kranckheitoder anderer Verhindernüß nicht abwarten kan / freystehenauff und in ihren eigenen Häussern / vor sich und ihr Hauß.Gesind / und weiter nicht / das Exercitium ihrer Religionungehindert zu üben / die Sacramenta zu gebrauchen / und sichdazu eines Priesters / Pastoris, oder Predigers zu bedienen.Præceptores zu halten und was dem Gottes=Dienst anklebetzu verrichten;Ferner solle niemand welcher auß andern frembden Lan-den in angeregte unsern Hertzogthumben Gülich und Berg sichniederlassen will wan er einer der dreyen obgemelten Religio-nen zu gethan ist / auch sich der Policey-Ordnung / alß weitdieselbe die Religion nicht / sondern alle und jede Unterthanenohne unterscheid der Religion angehet gemäß qualificiren kanund sonsten seines ehrlichen Handels und Wandels Zeugnüßhat / die Beywohnung und Freyheit verweigert / noch derselbeder Religion halber abgewiesen / wie dan dießfals die Verord-nung/ welche von einer oder anderer Landes-Herrschafft auchStadts-Magistratu in vim retorsionis, oder auß anderer Ur-sachen zur Exclusion eines oder anderen Eingesessenen von Bur-ger-Recht oder Ehren-ämbtern gemacht und bißhero observi-ret sein mag/ hiemit cassiret und auffgehaben/ sondern auchohne unterscheid der dreyen Religionen gehalten / auch niemandder Religion halber seine Wohnung zu verenderen noch an ei-nem anderen Orht/ alß da er seßhafft seines Gefallens zu hey-rahten benommen/ auch wegen der Religion niemand verach-tet / nachgeruffen / außgeschrauen oder gescholten / noch außKauffmanschafften und Handwercken / oder Zunfften / Gemein-schafften/ auß offentlichen Gewerb/ Handtierung / Handwer-cken / Contracten, Kauff- und Verkauff/ beweg- und unbeweg-liche