Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
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(21)50spective restituirt / und gehandhabt werden sollen / also / daßsolche Beneficia, wan sie hinfüro vaciren / und verfallen / vonden Patronis und Collatoribus zu behuff solcher Religion, wobeysie in selbigem 1624. Jahr gewesen / und in specie alle Praelaturen,Canonicaten, Praebenden, und Vicareyen / in allen Collegiat-Kirchen / in den Hertzogthumben Gülich / Cleve / und Berg / wieauch S. Patrocli zu Soest / und welche ferners in diesen LandenAnno 1624. bey den Catholischen gewesen / allein qualificirtenRömisch-Catholischen unauffgehalten / und ohn Verminderungund real Beschwärung gemelter Beneficien conferirt werdensollen/ bey welcher Regul des allgemeinen Friedenschlusses esdan in den Hertzogthumben Gülich und Berg aller übriger Be-neficien und geistlicher Güter halber/ wie dieselbe Nahmen habenmögen / auch deren Rhenten und Gefällen es durchgehends undbeständiglich verbleiben und gelassen werden sollen. Weiln aberIhre Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg darfür gehalten /daß selbige Regulam in den Clevisch=Marck=Ravenßbergischen-Landen gleichfals durchgehends einzuführen / allerhand Schwä-rigkeiten würde erwecken / so ist zum Andern solche hinweg zunehmen gut befunden / und können höchstgemelte Ihre Fürstl.Durchl. zu Neuburg / rc. auß denen oben angezogenen Ursachengeschehen lassen / daß von obgemelten Vicareyen / Beneficien,und geistlichen Gütern die jenige / welche in den Clevisch=Marck-und Ravenßbergischen Landen zu dem Evangelischen Gottes-Dienst/ Schulen/ und Studenten vor dem Jahr 1651. würck-lich applicirt seynd/ denselben verbleiben mögen. Was abersonsten zu weltlichen oder zu anderen dan jetztgemelten Usibusverwendet / oder auch wol von den Patronis und Collatoribusvon denen den Catholischen vermög dieses Vergleichs competi-renden Beneficiis selbst genossen worden / den Catholischen inskünfftig