28(22)50künfftig bey Execution dieses Vergleichs alsobald unweigerlichrestituirt / und in dessen Entstehung durch die in dem Dörsti-schen Vergleich außgesehene Commissarios nach Inhalt dessel-bigen Vergleichs die Gebühr verordnet werden soll. Soltenaber den Evangelischen vor dem Jahr 1651. einige solche Bene-ficia applicirt seyn / welche den Römisch=Catholischen Pastorenentzogen / und es dahero denselben anjetzo an nöhtiger Subsistentzermangten / alsdan wollen S. Churfürstl. Durchl. darin re-mediiren / und jetztgemelte Pastoren entweder mit denselben / sobald sie vaciren werden / oder anderen erst vacirenden Benefi-cien hinwiederumb providiren / immittels aber / und biß solcheswürcklich geschehen / mit einer solcher Beysteur / daß Jährlichsbiß zwey hundert Reichßthalter/ oder so viel er sonsten von dergantzen Pfarr oder Beneficio genossen / und gehabt / oder genies-sen können / zu seinem Unterhalt haben möge (welches von der-selben unfehlbarlich zu entrichten) versehen lassen; Dafern aberauch an einigem Ort über fünff hundert Communicanten derCatholischen vorhanden / und der Pastor einen Capellan von al-ters gehabt hätte / wollen höchstgemelte S. Churfürstl. Durchl.demselben Capellan ein hundert Reichsthl. oder wie viel des Ca-pellans Beneficium vor diesem getragen / zu dessen Unterhaltreichen / oder aber das alte Beneficium bey Execution dieses Ver-gleichs restituiren lassen; Jedoch das Drittens unter solchen ap-plicirten Gütern kein geist oder weltliche Stiffter / noch Cloͤster /oder deren Rhenten / Einkomsten / und Gefälle / welche Annosechszehn=hundert zwantzig und vier noch in der CatholischenHänden / und mit derselben Religion Geistlichen besetzt gewesen /verstanden / sondern es hiemit / wie in Instrumento Pacis verse-hen / allerdings observirt werden soll / vorbehältlich / was vonder Augustiner Closter zu Wesel Einkomsten / und Gefällen / denEvan⸗
Druckschrift
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
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