Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
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2 (14)50den / keine Aergernüß / und Scandal, würcklich geben / und da sieden Catholischen bey den Processionen oder Außtragung derHeyl. Sacramenten begegnen / sich aller Bescheidenheit gebrau-chen/ und deme ihnen mit entdecktem Haubt zu Gemüth kom-menden Priester / und Catholischen / gleichfals mit entdecktemHaubt Ehr beweisen / oder biß daran dieselbe vorüber / in ihrenHäusern verbleiben/ oder auff die seite/ oder in ein ander Haußgehen. Und weilen die Unterthanen sich billig des Lands=Für-sten Exempel zu bequämen/ und dahero (ob sie gleich Evan-gelischer Religion bey denen einfallenden Catholischen Feyrtagen /welche / wie bräuchlich in der Catholischen Kirchen / alß gebot-tene Feyrtage / von der Cantzel verkündiget werden / IhrerLands=Obrigkeit zu unterthänigstem Respect, auch Gleichheitmit ihren Benachbahrten zu halten / sich aller äusserlicher Hand-und Feld-Arbeit gleichs den Catholischen zu enthalten/ so wol-len jedoch höchstgemelte Ihre Fürstl. Durchl. und deren Succes-sores Hertzogen zu Gülich und Berg ihre Evangelische Unter-thanen dießfals in ihren Gewissen nicht beschwären / oder zuden Catholischen Ceremonien, mit Pflantzung der Meyen /Strewung des Graß / Auffwartung im Gewehr oder derglei-chen nicht verbinden/ wie auch die Beambte selbige so wenigals die Catholische unterm Schein / daß in der Stille in ihrenHäusern gearbeitet / mit einiger Inquisition weniger dero Evan-gelische Unterthanen mit Observirung der Römisch=Catholi-schen gebottenen Feyrtägen wieder die observantz des Jahrs1624.nicht beschwären / sondern wie es in selbigem Jahr an einemjeden Ort damit gehalten/ ohne Unterscheid und Exception desdamahligen Zustands hinwieder obseviret werden sollen. Wasaber die Statt Elverfeld/ auch in den Barmen/ und Sohlingenbetreffet / haben Ihre Fürstl. Durchl. unter heutigem dato einesolche