(9)5werden / da aber an selbigem Ort zwey Kirchen oder Capellervorhanden / sollen die im Dörstischen Vergleich verordnete Com-missarien zu Beruhigung beyderseits Religions-Verwandten,und Unterthanen / dahin sehen / wie einer jederer Religion ihreabsonderliche Kirch oder Capell angewiesen werden möge; auchden Predigern so wohl/ alß Unterthanen einbinden/ und auffalle billige Wege und Mittel bedacht sein, daß einer den andernin seiner Religion-Ubung nicht verhinderen / und sich mit demeihme angewiesenen Ort, auch Zeit und Stunde begnüge, inTheilung der vor Alters in den Kirchen gehörigen und ante tur-bationem gehabten Rhenten aber durgehende Gleichheit gehal-ten werde. Was aber die Publica Exercitia in den annochmit Staatischen Guarnison besetzten Clevischen Stätten / mitNahmen Wesel, Reeß, Embrich, und Orson, wie auch zuBuderich/ und sonderlich die darin gewesene/ oder noch vor-handene Römisch=Catholische Stiffter / Pfarrn / Kirchen / Clö-ster und Capellen, welche durch Staatische Kriegs=Macht tur-birt seind / und noch zur zeit vorenthalten werden / anlanget /da ist gut gefunden / und verglichen / daß von Ihrer Chur- undFürstl. Durchl. Durchl. hinc inde zween Räthe ernennet undcommittirt werden sollen / welche sich in erwehnten Stättenfürderlich zu sammen thun / die Interessenten von beyden Reli-gionen zu sich veranlassen / dieselbe nach eingenohmener gründ-licher Information in ihren Vorschlägen / wie die Sach in derGüte zu heben sey / vernehmen/ und sich mit denenselben/ womöglich / einerley Meinung vergleichen / im wiedrigenfall ihrBedencken und unvorgreiffliches Gutachten abfassen / undhöchstgemelten Ihren Chur- und Fürstl. Durchl. Durchl zu fer-nerer deroselben gnädigster Verordnung einschicken / welche dan /was diesesfals gut gefunden und geschlossen wird/ denen Her-ren
Druckschrift
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
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