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waß newes anfange, vnd die vorige materiam interrumpire, sondern daß er in der ordnungkpleibe, vnd gerade dasjenige, so Lonicerus angefangen, eontinuire, auch den methodumdocendi, den Lonicerus gehabtt, behalltten, darinnen er dan ihnen den Substituten zuuorgnugsamb informiren soll.
So viell den alltten Nigidium betriefft, derselbige ist in nahmen vnßerer gnedigenFürsten vnnd Herrn seines alltters halben der lectur physices mitt gnaden erlaßen, vndsoll ilmie nichts desto weniger, weill er so lang bey der Vniversitet herkommen, seinsalarium, wie er das bießhehr gehabtt, hinfuro ad vitam geraicht werden.
Eß ist aber die lectio physica hinfuro Doctori Nicoiao Saschero beuohlen, vnd mittdemselben dahin weitter gehandtlet, daß er beneben dieser lectur, darinn er wöchentlichfunff Stunde profitiren soll, auch in medicina waß nutzlichs drey stunden inn der wochenlesen soll, dargegen ihme von beyder lecturen wegen jahrlichs zu seinem salario zweyhundert gülden auff vorgehende handtlung endtlich verordtnet seindt.
So viell nun weitters vnd zum funfften die Professores ins gemein angehet, die sollensampt vnnd ein jeder insonderheitt ihren lectionibus mitt trewem vleiss abwartten, ihrestunde halltten, vnd dero keine negligiren, auch ihren auditoribus nutzliche materien vorlesen.
Vnnd obgleich durch vnnßere gnedige Fürsten vnnd Herrn einer auß ihnen denProfessoribus etwann abgefordert odder verschickt würde, so soll derselbige nichts destoweniger seine lection dermassen, wie auch droben des Loniceri halben verordtnet, mitteinem geschickten substituto bestellen, damitt dieselbige gleichsehe vorgehe, vnd diestudiosi vergeblichen, vnd zu höchster ihrer beschwerdten vnd nachtheill nicht auffge-halltten noch verseumbtt werden.
Item die Professores sollen auch ihre ordinarias vnd wöchentliche disputationeskeines wegs vnderlaßen, sondern ein jede Facultet monatlichen eine halltten, auch ihreauditores zu solchem exercitio disputandi et declamandi mitt vleiß vermahnen vnd anhalitten.
Insonderheitt aber sollen sie die Professores vnter sich selbsten einträchtigk sein,vnd sich in convocationibus vnd sonsten gegen einander mitt wortten vnd geberdenfrieddlich vnd alßo ertzaigen, wie das Professoribus eiusdem collegii gebuhrett vnd wohlahnstehett.
Eß soll auch allemahl ante ferias wan die lectiones zu endt lauffen, ein jeder Decanusin seiner Facultet seine collegas zusammen fordern, vnd sich mit einander freundlich vnder-reden vnnd vergleichen, waß das kunfftige halbe jähr inn einer jeden Facultet nutzlich gelesenwerden soll, auch dasselbig allemahl ante ferias schriefftlich verfassen vnd öffentlich an-schlagen, damitt die studiosi deßen ein wiessens, vnd sich mitt bestellung dero dartzugehörigen buchern vnd sonsten darnach zu richten haben, vnd welcher Professor einennewen authorem zu lesen anfangenn will, der soll publice ein declamation loco prae-fationis aut introduetionis hallttenn.
Vnnd sollen sich sonderlich die Theologi vnd die Iurisconsulti wie auch die Medicibefleissigen, daß sie vnter sich in jeder Facultet solche materias zu lesen außtheillen, dieden auditoribus nutzlich seyen, alßo daß sie in zweyen odder dreyen jähren vffs meinstedie vornembste materien hören mögen.
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