IV
«inen Professoren! medicinae, vnd in vnßers gnedigcn Fürsten vnd Herrn LandtgraffWilhelms sonderbahren bestallung lenger zu pleiben gedächte, daß er derowegen auchseine sachen dahin richten wolltt, damitt er den lectionibus und andern exercitiis scholasticisvermöge der ordtnung vleissig abwartte, vnd man ihne allezeitt in vorfallenden nöthenbey der handt habenn möge.
Ob er nun woll allerley zu seiner endtschuldigung vorgewendet, auch sich diesesanmuthens etwaß beschwerett, so ist ihme doch, dieweill er so vleissig darum gepetten,vergunnet. vnd nachgegebenn worden, daß er sich die funff wochen, so ihme ohne daßauff dießmahl seiner vorstehenden nottwendigen gescheht halben abzureißen verleubtt,hierauff bedencken, vnd darnechst wofern ihme obermelltte vorgeschlagene conditiones,darvon vnßere gnedigen Fürsten vnd Herrn nicht abweichen khonten odder würden,annemblichen darauff widder einstellen, odder aber, da ihme derogestaldt zu pleiben vndzu dienen nicht gelegen, alßdan sich deßen auch ercleren möchte, damitt Ihre Fl. G. vnddie schul sich darnach in einem odder dem andern weg zu richtenn.
Waß aber Doctorem Victorinum betrifft, dieweill derselbige zwo lecturon hatt, soachtens Ihre F. G. auch vor pillich, daß er denselbigen auch zugleich in vnderschiedt-lichen stunden abwartten, vnnd inn der wochen gleich andern Professorn in mathesifunff stunde, in medicina aber, wo nicht drey, jedoch zum wenigsten zwo stunde lesen,auch sonsten die exercitia disputandi, lauth der ordtnung mit vleiß haltten helffe, vnnddeßfallß ahn sich auch keinen mangell erscheinen laße.
Waß dann vor das vierdte Facultatem artium, vnnd darinn erstlichen den Professoren!dialectices M. Heidericum Lonicerum belangtt, ob woll im nechsten synodo erwehnetworden, daß ihme ein andere lectur beuohlen werden möchte, jedoch so haben hoch-gedachte vnßere gnedige Furstenn dargegen bedacht, daß er bey dieser lectur nuhn eingutte zeitt herkommen, vnd deren gewohnet, auch dieselbe woll versehen kahn, vnddemnach sich dahin ercleret, daß er Lonicerus naclmiahlß darbey pleiben soll, doch ihmedarbeneben, wie auch in gleichem Doctori Matthaeo alß Rhetori vndersagen laßen, weillahn dießen beyden lecturen, daß die jugendt darinn wohl instituiret werde, sonderlichviell gelegen, daß sie derowegen ein jeder ahn seinem ortt gepurenden vleiß anwenden,daß sie auch nicht alleweg einen authorem lesen, sondern sich ad captum et ingeniaauditorum accommodiren, vnd denselbigen zu gutem, auch sie desto lustiger zum studirenzu machen, jetzo diesen, dan einen andern authorem vornehmen, daß sie auch nichtallein nuda praecepta proponiren, sondern darbeneben ein orationem ex Cicerone, Liuioodder andern probatis authoribus, odder auch officia Ciceronis vor die handt nehmen,vnd darinnen das artificium dialectices et rhetorices zaigen, vnd also praecepta actis etusum coniungiren, auch ihre auditores ad publica exercitia disputandi et declamandimitt vleiß anhaltten solltten.
Würde auch Lonicerus in nottwendigen sachen seines hoffdiensts halben verschickt,darunter doch seiner so viell möglich verschonet, so soll er (wie auch alle andereProfessores in gleichen fällen ebenmessig zu thun schultigk sein sollen) einen solchenSubstituten ordenen, der idoneus sey, vnd bey demselben Vorsehung thun, daß er nicht