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Catalogus studiosorum scholae Marpurgensis : per annos MDXXVII - MDCXXVIII descriptus
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Dieweill dann obbenanter M. Sohn von den Superintendenten auff nechstgchallttenemSynodo zu einem Professore Hebraeae linguae vorgeschlagen, auch von der Vniuersitetdartzu tuglich erkandt worden, so soll er nuhn hinfuro darbey verpleiben, vnd derselbigenprofession mit allem vleiss abwartten, auch seine lectiones dahin richtten, daß er nichtallein grammaticalia, sondern auch res ipsas theologicas den prophetischen, evangelischenund apostolischen schriefften, auch den dreyen hauptsymbolis vnd obberurter confessiongemeess, gleich den andern tlieologis tractire.

Vnnd alß hierbey vermerckt worden, daß inn dieser Facultet ahn den monatlichendisputationibus des verstorbenen Ephori leibßblödigkeit halben, wen die Ordnung ihn er-reicht, etwaß mangell geweßen sein möge, so sollen die jetzige Professores theologiae,inmaßen ihnen dasselbig in der Visitation auch vntersagt worden, ein jeder ahn seinemortt mit allem vleiß vnd ernst daran sein, daß die disputationes hinfuro ohne vnterlaß,lauth der Ordnung gehalitten würden, damitt alßo die jugendt sonderlichen gewehnet vndvntenvießen werde, wie sie den Papisten, Jesuiten vnd allen andern widdersachern vndlesterern vnßerer waren christlichen religion mitt grundt begegnen sollen nnd mögen.

Zum andern Juridicam Facultatem belangendt, wiewohl dieselbige dießmahlß ihregepurliche ahnzaht, nemblich vier Professores hatt, bey denen des lesens vnd disputirenshalben kein sonderlicher mangell befunden, haben doch hochermelltte vnßere gnedigeFürsten vnd Herrn sie zum vberfluß zu haltung ihrer lectionen vnd monatlicher disputationenmit vleiß vermahnen lassen.

Vnnd dieweill darbey vorkommen, dass etzliche studiosi juris bießweilen in ihrendisputationen zu viell theses machen, vnd mitt solcher vbermaß andere, die noch so weittnicht kommen sein, a disputationibus deterrirt worden, dass demnach die studiosi jurisins gemein erinnert vnd verwarnet werden solten, ein gepurende maaß in solchen tliesibuszu haltten, dieweill auch bey dieser Facultet je bießweilen von andern vnd frembdenorttern consilia vnd vrtheill geholet werden, vnd dan die vorige Ordnung vermag, daßdeßhalben ein sonder vleiss angewendet werden solte, so wollen vielhochermelltte vnseregnedige Fürsten vnd Herrn, daß nicht weniger inn deme, alß auch sonsten in andernpuncten der ordtnung stracks nachgegangen, sonderlichen aber wan alßo von andernorttern ahn die Facultet schreiben ankommen, daß darauff der Decanus die gantzeFacultet zusammen fordert, die brieff vnd acta, so fern sie kurtz sein, mitt einander inngemein verlesen, darvon reden, vnd sich collegialiter eines bedenckens vnd mainung ver-gleichen , vnd wan sie ihr consilium, vrtheill odder bedencken schriefftlichen verfasset,dasselbig in ihrer aller gegenwerttigkeitt zuuor verlesen, alßdan versiegten vnd abferttigenn,auch eine gemeine trugen odder kisten habenn, darin sie die concepta ihrer rhatschlägvnd vrtheill, auch dero Facultet siegcll reponiren vnd verwahren, vnd soll diese trügeodder kast mitt zweyen schlössen verwahret werden, darzu allewege der Decanus Facultatiseinen schlussel vnd der nechst vor ihme geweßene Decanus den andern haben soll.

Zum dritten Facultatem Medicam beruhrendt, dieweill bey derselbigen beyd deslesens vnd disputirens halber allerhandt mangell gespuhret, so haben vnsere gnedigeFürsten vnd Herrn erstlich Doctori Mario vorhalitten laßen, do er bey der Vniversitet vor

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