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Hessen, Tilcn v. Elbin, Heinrich v. Holzheim, vndEberhard Schenken den jungen, nebst der Zuspräche derGrafen von Ziegenhayn an Nörig, vnd dieses an jene,bestehen so Ire, ausgescheidcn, was sich in Fehcdcn Vorlaufefen hätten. Doch soll dieser sie um Hcrman von "Ro-dinsteyn seinen kindcrn vnd vm das Schloß Lißbergvoritzt nicht beschuldigen, sonder gutlichen darum mit.ihnen thcidingcn, worzn der Landgraf ihm guttlich Hei-st.n reden soll. Der Rorich soll auch dieses vnd derGrafen Feind wegen der Gaucrben von Lißberg in die-sen Krieg nicht werden, alsdann Fritze von Slitzse desNorichs besonderer Feind sey, auch Otto vnd GotschalckGebrudere von Buchenau mit den Eravcn von Ziegen-hayn in Vcrwahruuge stehen, Wegen Cnrt des jüngcrnauf einer, vnd den von Slizse, wie auch den von De-rmbach auf der andern Seiten, ingleichen wegen derGefangenen auf allen Seiten, soll es auf des Landgrassvnd der jechs gekoruen Ausspruch gleichfals ankommen,vnd hat solchen Vertrag Eghart Rietesel Landvoigt andrr Hohne, mit Otto Von, Buchenau unterstegcltt