Im Jahre 1265 kommt zuerst ein Rodensteiner,als Zeuge in einem Vertrage des Landgrafen Heinrichzu Hessen mit Hartrard, Herrn zu Merenberg, datirtNordecken vom 29. Sept. vor. Er wird darin Mar-schall v. Nodenstein (Narscaious cle koclinsteiii, inilos)genannt, woraus anzunehmen, daß ihre Burg damalsschon erbaut war.
Ein so vollständig als möglich, aus Urkunden >e.gezogenes, genealogisches Verzeichniß der von Roden-steinischen Familie, will ich hier zum erstenmal öffent-lich mittheilen. Ich sage, zum erstenmal«: in einem socompletcn Zustande. Denn alle mir bisher hierüber be-sannt gewordenen, sind entweder äußerst mangelhaftoder viciüs. Seiner Vollständigkeit wegen wird es imAllgemeinen sowohl, als auch für einen großen Theiides teutschen Adels insbesondere, hinsichtlich der Be-freundung mit dieser Familie von hohem Interesseseyn.
Ich rechne es überhaupt zu der schmierigsten Ar-beit in vorliegendem Werkchen, diesen genealogischenWirrwarr, mit der Vollständigkeit, in die nachstehendeLinealfolge gebracht zu haben. Ich hoffe daher auchbillige Nachsicht von dem Kenner solcher Arbeiten zuerhalten, wenn er hier oder da ein Mitglied der Fa-milie v. Rodenstein vermisien oder sonst eine Lücke darinentdecken sollte,
Mir ist es z. B. nicht möglich gewesen, demHans v, Rsdenstein, (dessen Gemahlin Gretha genannt