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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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zer den ihnen hiebet zugleich vorgelegten keveiü unterschrei-ben; folglich sich auch dagegen schriftlich verbinden folle:auf erwehnten Fall keinen anderen als den Freiherrn vondouoenkoven für den rechtmäsigen Herrn von Bischofsheimzu erkennen: welches dann auch auf den weiteren Vorhalt,der dariune bestand: daß ansonsten die Mainzer Husarendenjenigen Bürger, welcher es nicht thuen wollte, schon ley«ren und zwingen würden, ihn dafür zu halten, bcwerck-stelliget worden sei: Dann daß bei solchem Vorgang nebstder Amtsunlergedenen des Herrn Meyers auch selbst Na»mens der gräflichen Gemeinde, derselben Auwald LudwigEangnuö zugegen gewesen, und also ermelter Vorgang demderzeitigen Gräflichen Beamten Herrn Trefurl um so mehrganz bekannt gewesen fei; als fürs ite diese beide Beamtein mtimster Freundschaft mit einander lebten, für dasste aber w.

Daß nun dies alles von ermelten Unterthanen in unsrecGegenwart zu Hochhaußen in dem Schloße «m alen Stockund ersten Zimmer linckcr Hand, wo nun der Beamte woh-net, auch in deßen Bciseyn ausgeredet worden sei; solcheswird unter Vordrückung meines Notariats - Amts jnstgelsvon Mir sowohl; als von bcyden hierzu besonders erbercenenHerrn Gezeugen mittels ihrer Unterschriften und gewvhnli»chen Petlschaften auf voraus gegangenes geziemendes Ersu-chen der Orts Herrschaft daselbst dee Reichsfreiherrn JosephFerdinand von Heimstatt der Wahrheit zur Steuer pfiicht-gemessen st anmik beurkundet; so geschehen Hochhaußen am1795-

l. Lb. L. Ummetm-mn(b. 5.) Churpfälzischer Hofgerichts Rath Obersund Cent AmlS /tiiättd» zu Meßbach.

(U. 8.) Lolnec «zu, tssiiz.

8.) !. L. Scborn, Reggsreib,

Verzcich-