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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
119
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( ZI? )

gungsfal! des Sehens zu Bischofsheim abzuwarten^ diese »flsterthälügste nähere impiorerionem pro clecizrzncjo zurs tulurc»sooceMouis iu teucio besagten Bischofsheim gehorsamst einrei-chen, mit der unterthänizsten Bitte, um gnädigst zu vec-ordnen, daß ich meine beide Bruders Söhne krsr>2 l^ucievizGraf und ^ropiw-üre eines Königlich Französischen Regi-ments, und ^soleplr I^ep»muc Freyherr von Heimstatt ex.empr in Königlich Sparnischen Diensten als rechtmäßigeSnccessoi es des Lehen Bischofsheim von Höchst Dero LehenHof in Worms gnädigst anerkannt und ausgesprochen wer-' den sollen, wodurch Euer Kurfürstl. Gnaden von HöchstDero erlaßenen V>.nerale die gnädigste Absicht erreichen, undbey dem Erledigungsfall des Lehen Bischofsheim aller 8ue-cell!»,!« Strcilt jezo schon gehoben, wo im Gegenrheil beyunentschiedener Sache ganze Famillien durch den alsdannentstehen könnenden Rechtsweg zu Grund geyen dörfflen.

In gnädigster Beherzigung dieser Folge hoffen wir,daß Euer Ehurfürstl. Gnade» durch Entscheid dieses Vor-wurfs dem derrohlichen llebel aus angestammter und weltge«prießener Gerechcigkeics.^iede ehender vorzubeugen gnädigstgesinnet, als ganze FamMe« zum Rande ihres Untergangsanlausen zu laßen, die wir i» liesester Erniedrigung sepnd

Euer Churfürstlichen Gnaden

Hochhaußen den 4ten unterthänigst gehorsamste

Iuny I7LZ. Io5opll ?erllmanä von Helmstatt

auf Hochhaußen in eigenem undmeiner Vettern Nahmen.

Aufschrift«

An

den Hochwürdigsten Fürsten und Herrn Herrn pnäsricti t?art^.tdpy oes heiligen Stuhls zu Mapnz Erzbischofen, desheiligen Römischen Reichs durch Germanien ErzEanzler undKurfürsten, auch Fürsten und Bischöfen zu Worms.

Ubergiebt

^»lsph kerämsnel von Helmstatt auf Hochhaußen Kurpfalji«scher Dbrist I.ioucLNi>nr m eigenem uuv seine? beiden Bru-st 4 b«rs