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fen I?ahmen. so Theli an demselben Lehen
haben.- und ihren von Heimstatt Man Lehens Erben diesehernach geschriebene Lehen zu rechten Man. Leben geliyenhaben, und leihen Ihme die in Krafft dieses Briefs, mitNahmen Bischofsheim, und die Burg, die darinn gelegenist, mit Wald und Weit», Holz und Feld mit allen Gerich-ten, Freyheiten, Gewohnheiten, und mit allen Zilgehä»rungcn Hoch - und Nieder Weyden, und Jagden, gesuchtund ungcsucht, nichts wicht ausgcnomen, wie man das ge-nehmen mag.
Item Obern Büchelbach, das Bürgel mit seiner Zuge«Horde, als sehr die Mmk begrifen hat: Item Ein SechsTeil an dem Zehenden zu Waibstatt, das um Albrechtenvon Erlickheim erkauft ist. Item noch ein Sechs Teil andem Zehenden zu Waibißatt, das um Eberhard von Ange-loch erkauft ist. Und wir haben in dieser Lcihung unser,unsers Stiffls, und eines jeglichen Rechten ausgenomen,nnd der obgcnant VV'ollftianK knäericli Lberbsrä vnn liÄmliacrhat uns darauf gelobt, und leiblich zu Gott und seinemHeiligen Lv-mxelio in sein, und obgemelten seines Brudersund Vetters Seelen g tschworen, uns und unserm StifftWormbs getreu und hold zu seyn, uns vor Schaden zuwarnen, Freisten und bestes zu werben, gewärtig und ge-horsam zu seyn, und alles das zu thun, was ein Manfeinem Herrn schuldig, und von Recht und Gewohnheitbillig thun soll, ohne Gefährde.
Deßen zu Urkund Haben wir unser Jnstegel «m diesenBrief thun henken, der geben ist zu Wormbs, Montags de»zwanzigsten Monats bk,ovemkri.<! , im Jahr Ein TaußcndSieben Hundert Fünfzig und Zweyten.
(I-. L.)
Vor die durchgängige Uebereinstimmung gegenwärtigerAbschrisst mit dem mir vorgelegten auf?er^smenr geschriebe-nen vrixmslj zeuget knseenilsa Lollaüone in kiäem.
(I.. 8.) ^Vnrcembergei'.
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