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[1] (1797) [Hauptbd.]
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115
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Nw. Xl.V.

Bischöflich Wormsische Lehens Postulats- 6. ä° TO- Febr.

1742.

-^on Gottes Gnaden Wir Franz Georg re. »c. Laßen allenund Jeden unßers Hochstifts Wormß V->ü>I1en und LehenZeuthen hiermit überhaupt und Jedem insonderheit kraftbießcs anfügen und bedeuten, daß der und dicßelbe

l,) Nicht allein eine richtige Detonation und Verzeich»miß aller dießer Lehen Stüken und ^operrmen^ien, welcheSie von unßerm Stift Wormß zu Lehen tragen, fürder-sambst einschiken, und

2 ) derselben einen grundmaßigen Bericht beyfügen fol«len, wo dießelbe mit ihren Anwendungen und Beforchungeneigentlich gelegen.

z.) Was solche vor Gerechtsame haben, und was

4 ) Vor Beschwebrungen, und mit oder obne L<ir>5ensdes Lehen Herrn gemachte Schulden und Lasten daraufhaften.

5 ) Ob sie solche noch alle gar beysammcn haben, ober6.) da Sie deren in Mangel stehen, in was Händen

selbige, und welcher gestalten jetziger Zeit begriffen.

7) Wie und umb welche Zeiten, auch mit weßcn Loa-»eil, und auf was für Lonclirion sothane Lehen Stüter vondem Lehen abkommen, oder veräußert worden, Sodann

8 ) In welchem Bau und Beßerung so wohl die Häu«ßcr als Güther sich anjetzo befinden.

9,) Wie denenselden zu helfen, und wie

10.) die verpfändete oder gar vereußerke Lehen StükeWider ledig zu machen, und das Lehen zu > e(lim«-?inen, auch

ri.) Ob und weme und was für Eintrag demselbenbcschehcn, und wie Er oder Sie vermeinen, daß zu oeme.«tuen seye, sondern auch

12.) Vor der neuen Investitur eine beglaubte (Zeneüloxi«und Stammbaum vom ersten ^cqmrenten, wie weniger nichtrz.) den Lehen Brief entweder in VriZinzIi oder einerviäümrler Abschrift davon »nd dann

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