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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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besiqeln, welches wir jezt gemelte sampt, vnb sonders resi?e6Uvs« perlene bekennen gethan zu haben. Jedoch vns vnd vnsernErben ohne Schaden. Wie dan auch ich Johann Philipsvon Heimstatt:c allen vnd jeden dieses Vertrags Jnverleib»ten Puncten zu geleben, dieses vnderschriebcn, versiegelt. Da-neben auch alle beiderseits hievornen genante adeliche Vnder«handslungs-Freunde zu Destettigung alles Inhalts vnder»schrieben, auch Ire Jnsigell hieran gehangen haben. Geben,vnd geschehen zu Hänflingen den fünf vnd zwanzigsten Mo»nalhs ^pnlis nach Christi vnscre Erlösers Gedurrh TausentFünf hundert Neunzig vnd zwey, neuwen Lalenders.

(I.. 8.) Magdalena (1^. 8 ) Salomen (k.. 8.) JohannWittwe von Helm. Faust von Strom- Niklas von Ha»stalk geborne v. Eiter. bürg. gen.

(I.. 8.) Samson Walderkcrn (l.. 8.) Wolfgang Kranz vonSolome von Heimstatt. Geyßholzheim.

(l.. 8.) Joh. Philips von (l>. 8.) Adam JngclbarthHelmstatt. von Elter.

<1.. 8.) Friederich von Stein (l>. 8.) Johann WeyprechtCallenfelß. von Helmstatt.

(l^. 8.) Joh. Friederich Herr zu Eitz.

Daß vorstehender LxtrzK mit seinem in dem Freyherrlichvnd gräflich von Helmstattischen ^eclüv aufbewahrten unver«sehrten original durchaus gleichlautend sepe; Ein solches de«zeugt; Bischofsheim de» yren ^uZ. 179s.

Freyherrlich und gräfl. von Helmstatki«scher verpflichteter ^redivsrius.

(b.. 8.) «Übereilen.

Kw- Xl.v.