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Kischofsheim, vnd barzu gehörigen BeharKung, sa«pk de«vierten Thcil an Ober Büchelbach, Recht vnd Gerechtigkeitgedachtem vnßern Vettern Johann Philippsen von Helm-statc, vnd seinen Erden aus sonderlichen freundlichen Wil-len, vnd vetterlicher Zuneigung allerdings genzlich vnd garübergeben, vnd heimaestcllt, also vnd dergestalt, daß ervnßer Vetter solchen halben sechsten Theil zu Bischossheim,vnd Ober Büchelbach mit allen derselbigen Ober, Rechte»vnd Gerechtigkeiten, sampt darzu gehörige» Gesellen, nu»hinfüro als das seinig nutzen, mcßen, vnd gebrauchen,vnd dagegen die Zwei? Taußend Fünf Hundert Gulden ge-gen Hannß Pleikher Landschaden laut obangezogenm Ver-trags verdretten, auch solche ohne allen vnnßeün, vnd vnßerErden Schaden, oder Zuthun entrichten, bezalen, oderverpensiouiren soll, alle Arglist, vnd Geverde hterinne»genzlich ausgeschloßen:e. :c. ,c.
Hierauf so gereden und versprechen wir Johann Phi-lipps, Christof und Joha» alle von Helenstatt Gevettert,,vnd Brüder für vnß, vnd vunßere Erben vnd Nachkomeabey vnßern wahren Worten, vnd adenltchm Ehren allethas, so in dießem Brief gefchnben steel, war, stet, vest,vnd vnverbrüchlich zu halten, darwider mcht zu thu«, nochschaftn gethan werden, in keine Weiß, oder Weeg, wiedas Menschen Sinn erdenken mögt, ban wir vnß allerRecht, Freiheit, Gewonhett, Statuten, Ordnungen, vndSatzungen, so j.tzund sein, oder künftiglich dießem zuwidererfunden werden möchten, zctzt alß dann, vnd dan als jetztfreiwillig verzigen, vnd begeben haben wöllen, alle lbx.cepiionen, Argelist und Geverde genzlich ausgeschloßen, vndvd es Sach were, daß etwas in dießem Brief stünde, daßan seiner Form, oder sonsten einiger Mangel erscheinenwurde, oder solt, so soll doch derßelbig Mangel nicht fürMangel, sondern als ob dießer Brief für ordentlichem Ge-richt vesiettigt, vnd Loiirlrum!, auch in der allerbesten Form,vnd Weiß es imcr geftin köndt, vnd macht, geacht, vndgehalten werden, bey merer ptzichtbarer Verbindung allervnßerer Haaben vnd Güktern liegend vnd fahrend nichtSaußgenemen noch hindangesezr, vnnd deßen zu warer Urkundhaben wrr obgemeker Johann Philipps, Christoff vnd Jo-haä von .Heimstatt Gevekter und Brüder vnßer jeder sein
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