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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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74
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iheylt in Gemeinschafft besessen. Dergestallten, baß sie ireanwonlche Haushaltungen, vnd Sitze, wie gemelll, durchein Erbtheyiung miteynanbcr sich freundlichen verglichen,wie dann diesclbige Verglcychung durch wyiand DllhcrichKhcmerern von Wormbß genant von Dalberg, und Jostenvon Flershaym Nassauwtschen Hoffmynster und zwuschenInen, vnd den Gebrudern vffgcrichr wcytter vnderschidlichanzeygt. Die sampt andern ferhern dcrnrhalben vffgerichtenBriffen, so Abwechselung ecmelter Theylung, vnd andersbesagen, In iren Crasscen blcybcn, vnd destehn sollen.Diweyl aber die vnvermydcnlich Notturft erfordert, ferheraller ander vnvertheylrer Güther, wie die Nahmen haben,ein grüntliche Vergleychung vnd Abtheylung derselbigcnzwuschen obgedachtcn Herrn Philipps Jacoben Ritter, vndJohannen von Heimstatt seligen benanlen hinterlassenen Kin-dern zu thun, vffzunchcen. So haben derohalb der benamptHerr Philipps Jacob Ritter, vnd auch Philipps der mittler,vnd Johan von Heimstatt Gcvcltern vnd Gebrüder für sichselber, vnd auch von wegen der andern ihrer Geschwistertenvnß Bechtolff von Fierßhetm, Philipps von Heimstakt, vndFriedrich Khemerern von Wormbß genannt von Dalberkach ihr nechstgesiptcn Freunden angesucht, vnd erbeten, Eingrüntliche bejientige Erbtheyiung aller vnd yder iren haben-den obgemeiler unvertheylker Gütrern vnd Nutzungen auff-zurichten, vnd sie dessen zu vergleychen. Daruff wir diedcnaüre Bechtolff, Philipps, vnd Friedrich aus freundlicherWohlmynung, vnd auch, daß vnß solchg durch Rhö. Kcyßl^Mat vnsers allergnedigsten Herrn Chamerri6)tern zu thunvffgelegk, bevolhen. vnd wir samcntlich den vorbenanntenJohannen von Helmsiatt seiigen hinterlassenen Kindern zugeordnet, vnd gesetzt worden. So habenl wicedemnach vff Frcytagk den zwantzigsten fünften Augusti desfünfzehen hundersten vierzicksten vnd zweytcn Jars mitmehrbenannren Herrn Philipps Jacoben Rittern in Vcy:vnd mirseyn Philippsen von Helmstatt des Mittlern, vndauch Wolffem von Gcmmingen alß ein sondern Vertrauten,auch gesipten Freunde von byden Theylen darzu crvettcn zuder Theylung geschritten, vnd nach allem noitherftiglichcnempfangenen Bericht, fürgeleglcn brisfllchen Vrkhunden, Re-gistern vnd Rechen Zetteln ein grüntliche Abtheylung zwu-schen gedachten vssgericht, wie dann svlchö sonderlich, vnd

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