?94 Zweites Hauptst. Zweiter Abschn.'
XII. Da indessen dieser Zweifel, den man schonoben an dem angeführten Ort (I. H. III. Absch.k. V.) in der Allgemeinheit beantwortet undhier noch einmal gehoben hat, wohl schwerlichjemalen mit Nachdruck aufgestellt werden kann,weil es durchaus an Beweißmitteln dazu mangelt;so glaube ich, diesen Abschnitt mit voller Ueber.zeugung unter der wiederholten Behauptung schlies-sen zu können, daß die Freyherren von Hochhau»sen würlliehe Loluvestiti seytn, und durch ihreMitbelehnung ihr Civil« Mitbesitz oder Gemein»schaft in einem neuen Glanz erscheine, (f. obm!. H. III. AM. k- IV.)
Drittes