WO Zweites Hauptst. Zweiter Alschtt.
Nutzungen war es wohl auch oft so gchaltenworden. Auch ist es weiter bekannt, d,ß diemeisten Verbriefungen in den Händen der No»tarien und Geistlichen waren, und daß sich diesemehrentheils als mechanische Schreiber an ihr allsgemeines Formular gehalten haben, (2) da danr?freylich oft sehr unschickliche Terminologien ein»gestoßen sind.
Bcy dem Christophon'schen Kaufhandelkommt nun auch der Ausdruck — erden --darein und daraus erden vor.
Allerdings ist dieser Terminus von Kauf»handeln über Eigcmhum entnommen: Wennman aber die Sache naher beleuchtet, so wirdman finden, daß er ganj unschädlich seye»Denn r) hat Christoph nur das verkauft, waser hatte. Er hatte nemlich nur x. an der Ad-ministration und Nutzungen; sein Eigenthuinauf das ganze Eehen war ungetheilt (iuäivi-tum) und wirkte forr, rvenn auch keine Ge-meinschaft an den Renten mehr starr fände. (-»)2) Das Wort: erden drucket auch nur— sovielals trutu/crre üt u//«m (b) alis, und
der
(?) s. eine Probe in drm Pfalz Zwe^br. St.R. H. 208. S. 294.
(s) oben II. H. Ii. Afsch. /t. VII.(b) vou Erben
P. ZLo. 9010 tiZniiicsru bsec vox acibiberur in„ reZuI-l juris snriczui xei mamcac jurispruciemise:„der Tode erbet den Lebendigen, yu-ie or fi-ancisz, communis — ie morc fMr ie vif." LLWarx«. iax. 60. er 6/.