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allein Herzog Stephan verkaufte seinen Theildiesem seinem Herrn Bruder um 96000 rhcini«sehe Goldgulden, O) und Otto schenkte hernachdem Churfürsten Philipp alle seine Lande (v) mitKaiserlicher Genehmigung; Herzog Alexandervon Zweybrückcn verzichtete sogar zu seinemTfteil auf diese Lande (vv) und gleicbwohl istnicht allein schon die von Herzog Stephans alte»sten Sohn Friedcrich dem Hundsrücker abstam«niende Simmerer Linie, so wie die von HerzogAlexander durch seinen Enkel Herzog Wolfgangabstammende Neuburg« und Sulzbachcr Linie wie-der in allen diesen Landen nach den obigenPfalzgrafiich Fideicommistarifchen Hausgefetzen,die auf Lehen und Eigen gehen, ohne Widerrededer zeitlichen etwaigen Lchenherren succedirc, son«dern es stehet auch des jetzigen Herrn HerzogsMaximilian Josephs von Pfalz-Aweybrücken Hoch«fürstlichen Durchlaucht, als Abkömmling KaiserRuprechts, Herzog Stephans und Alexandersdie nehmliche Succession bevor, so bald die der«malige Kurlinie ausstirbt. Diese Succcssions«Befugniß beruht auf der in dem hohen Kur«und Fürstlichen Haus Pfalz einmal zu ewigenTagen etablirten fideicommistarifchen Verfassung,die von öffentlichen Friedensschlüßen vollends ge»heiligt, urid wodurch allen voin ersten Erwerberabstammenden Agnaten die Erb. Lehen« und Lau«desfolge, der Mitbesitz und Gemeinschaft (wel-ches immer nur Synonima sind) dergestalken
vor«
(u) Pfalz swex>br° «Fisches St. R. S. nr.
(v) ebendaselbst S. 112.
O) ebendaselbst S. 112.