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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
135
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k. Beweiß der Abstammung tt. iz?

geborne von Nypbcrg noch lebte, so brachteBischof Raban mir ihrem und sammtlichcr In»rereßenten Einwilligung zu Heidelberg seria guards.xroxima ante teftum Lorporis Llirifti annoejusäem millesimo czuaäriuZeutslimo unäeci-wo (7. Juny 14» i.) dieses Geschäfte in soferne zu Stand, als die auf das Lehen verwit»tumte Mutter dabei) in Betrachtung kommenmußte.

Das merkwürdigste dieser Urkunde ist die»ses, daß ein wahres FidenEommiß, Gemeinschaftdes Civil »Eigenthums und Gesammtbelehnung,frankischen Rechtens darinnen festgesezc wordenseye, dahin, daß Bischofsheim unter ihnenStammsvettern unzerrheilt verbleiben, die beydeBrüder Wygrecht und Hannß 2000 Gulden da»von zum voraus haben (?) und dasselbe nach ih-rer Mutter und Grosmutter Tod, ihnen zu dreyTheilen dergestalten zustehen sollen, i)daßV?y-precchr und seine L.ehens-Erben, einen Theii,2) Hanns und seine Eehens - Erden, einenTheil, und z) Hanns und levyprecchr, des ver»storbenen Reinhards Söhne und ihrem Eehens-Erben einen Theil haben sollen;— Keiner vonihnen und deren Erben solle von ihrem drittenTheil etwas versehen — verkaufen— verandern,noch entfremden, ohne ihrer LIAtgenoßen Wil»

I 4 len

O) s Beylage dl. X.

(?) Man sieht daraus deutlich, daß der Pfalzi»sche Brudertheilungsvcrtrag von 1410. zum Mu-ster gedient habe, si Pf. Zwevbr Gk. R. S. r ri.