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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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ZZ2 Zweites Hauptst. Erster AbsHn.'

terung des oben (I. H. I. Absch. II. XXI.) auf-gestellten Saßes, "daß das Reichslehen Bisbofs«„heim, von dem nemlichen Raben von Helm«„stadr, aus Verlangen nach Sicherstellung,„dem OrcÜNanc» aufgetragen worden wäre,"nur dieses beyzufügen, daß höchstwahrscheinlichder uralte Lehensverband mit Worms rvegei?des Zehcndens und psarrsanes, den nächstenBeweggrund zur Austragung der Stadt Dt-schofsheim :c. selbst dargeboten haben möge.

Dem sei, wie ihm wolle, so hatte unserRaffe den Verdruß erlebt, bald hernach seinenbemeldten Sohn Raban mit Hinterlaßung zwey»inmündiger Söhne, Raste III. und V?eyprechc,durch den Tod zu verliehren.

Er erwarb daher, noch bey seinem Leben,seinen Enkeln die Belehnung mit ihrem alt«väterlichen Lehen von Bischofen Salmann zuLVorms an dem Donnerstag vor St. Margre»then Tag (8. Jul.) 1Z44. (u) Der Tenor desdarüber gefertigten noch zur Zeit vorhandenenältesten Lehenbriefs besagt:

„und haben durch seine Bitte willen Ras-sen und IVypprechren, Söhne Herrn Ras«

;,unemiis, Lunis in ZZucKsIb »Lb, pars äecimae inVVeibNsät erc. veM5 eenris llelmstslnznae feuäum^conliiruum, siczui6em jam snno izzo. jus piuro-„nklus in Liteliofskeim R.SVZNUS cic Nelmtiatt trgäiäit,, eeclekae WimpenenN äs Lontenlu Cerlsci VVvrm.„Lpiscopi qua Nomini äireÄi, ^

(u) s. Bchlage dl. I.