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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
131
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L. Beweiß der Abstammung?c. izr

Büchelbach mit aller Zugehörungen vnd fünff„Höffen zu Grunbach gelegen mit aller jrer Ge«„rechligkeir und Zugehorung, auch die Aecker,„ die man heißt Landach von.... Worms besizen„und vermannen solle."

Von dem Haupt-Umstand aber, daß dasStädtchen Vischofsheim selbst ein Lehen vonWorms seye, wird gänzlich geschwiegen, unddeswegen sollte man wohl mit vollem Recht, be»sonders wenn man den Geist des damaligen Ge»schaftgangs und vorzüglich die Eifersucht derGeistlichkeit auf ihre Besitzungen und Rechte an»nimmt, die Behauptung aufstellen dörfen, daßBmro IZ29. obige Oblation noch nicht müßevollzogen gewesen seyn, sonsten die Terminologieohne Zweifel im wesentlichen so gegriffen wor»den wäre, daß der große Zehenden und Pfarr-saz in dem von Worms zu Lehen tragenden Bi»schofsheim von alcersher eben daher gerührt ha»be, deßen Tausch-Surrogaten aber künftig eben»falls mit dem Hanptlehen getragen und vermannewerden sollten, und solchergestalt datirte sich dieObkarion von Vischofsheim nach dem JahriZZO.

Hatte aber auch diese Lehenbarkeit des Stadt«chen Bischofsheim dazumalen (1Z29. iggo.)schon bestanden (r); so wäre allenfalls zur Erlau»

I 2 rerung

(t) Welches doch aus Lon^^^-r angef. Stellep. 212. er 12. noch nicht genommen werden darf,indcme sie sehr verunstaltet vorgetragen worden ist:

„Vicus, tsu opxiöam Litaliotslisim ouin arce -ic ar-

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