L. Beweiß der Abstammung:e. 129
sckofsheim an das Stift Worms erhelle: dennes kann doch einmal, nach dem natürlichen Zu»sammenhang der Dinge, keine anvere Art, wieder Bischof zu Worms die Oberlehenherrlichkeitüber diese Stadt und Zubehörde erhalten har,unterstellet werden, als allein die (Dblarion, (m)weil es geschichtlich ist, daß die Fronherren vonHelmstadt schon vor der Regierung Kaiser Nu,dolfs von Habsburg im Besitz und Genuß ge-seßen und erst nacb dieses Kaisers General-Edikt,die Wiederherbeybringung der unter den von»gen kaiserlichen Regierungen verlohrnen Reichs»Domänen betreffend, von den erstem gewesensind, die sich submittirt und den Reichs»Lehens»Verband anerkannt haben, (s. oben I. Hauptst.I. Absch. II. XIX.)
Im Zweifel muß man sich also an diesem'« u.gen Urkunden halten, die noch existkren.
Nach dem von dem Kanton Kraichgauk«scheu RitteriOirectorio zu Heilbronn am 21. Au«gust 1769. solennisirten Helmstadtischen Stamm«bäum (n) wird Diererich von Helmstadt (o>als Vacer Rabo's und als Großvater Ravens(Naffenö, Rabans) angegeben. Dieser Ravenoder Raffe der I. von Helmstadt erscheint als
Ritter
(m) s. etc. p. s, dlot. II.
(n) s. Bevlage V.
(o) Er hinterlies noch einen Sohn Gerungheßen Nachkommenschast sich sehr verbreitete.
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